Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen und dieses in einzelne Eigentumswohnungen unterteilen wollen. Nur wenn Sie eine solche Bescheinigung besitzen, können Sie anschließend die einzelnen Wohnungen auch in Wohneigentum umwandeln und verkaufen.

Fehlt Ihnen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie das Mehrfamilienhaus nur als Ganzes verkaufen. Rechtliche Grundlage bildet §3 des Wohnungseigentumsgesetzes.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Eine Wohnung gilt nur dann als abgeschlossen, wenn sie durch baugesetzlich zugelassene Decken und Wände von anderen Räumlichkeiten getrennt ist, den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entspricht und zudem auch über einen eigenen Zugang verfügt.

Gehören andere Räume zu der Wohnung, beispielsweise Kellerräume, müssen dieser abschließbar sein. Garagen gelten nur dann als abgeschlossen, wenn ihre Fläche über eine dauerhafte, sichtbare Markierung oder Wände verfügt.

Wo erhalte ich eine Abschlussbescheinigung und was muss ich vorlegen?

Eine Abschlussbescheinigung wird in der Regel von der örtlichen Baubehörde ausgestellt, wobei einige Bundesländer auch eine Ausstellung durch einen Bausachverständigen erlauben.

Welche Unterlagen die Behörde benötigt kann variieren, Sie sollten sich im Vorfeld also darüber erkunden. Meist werden aber folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan
  • Aufteilungsplan aus dem die Abgeschlossenheit hervorgeht
  • Bauzeichnungen, Ansichten, Grundrisspläne
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung

Welche Gebühren für die Bescheinigung anfallen, ist von der Gemeinde abhängig und kann ebenfalls variieren.