Ein Alleinvermittlungsauftrag bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Makler und dem Immobilienbesitzer und ermöglicht dem Makler eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Auftrag ist bei Vermietungen auf 3 Monaten, bei Verkauf auf 6 Monate befristet.

Grundlegend besagt der Vertrag, dass in dem vereinbarten Zeitraum der Immobilienbesitzer nicht selbst die Vermarktung aufnehmen und kein weiteres Maklerbüro mit dem Auftrag beauftragen darf.

Für den Makler hingegen bedeutet es aber auch die Verpflichtung, sein Bestes für die effektive und schnelle Vermarktung und Vermittlung der Immobilie zu tun. Oftmals geht der Alleinvermittlungsauftrag nach Ablauf der Frist, in einen einfachen und jederzeit kündbaren Maklervertrag über. 

Wir sehen in dem Alleinvermittlungsauftrag klare Vorteile. So können wir uns als Makler gezielt für Ihre Immobilie einsetzen und erzielen dabei die besten und schnellsten Ergebnisse. Zudem vermeiden Sie durch den Verzicht mehrere Makler einzustellen, dass Ihre Immobilie unterschiedlich in den verschiedenen Portalen dargestellt wird, was die Verkaufschancen nachteilig beeinflussen würde.