Was ist eine Auflassungsvormerkung und warum ist sie notwendig?

Als Auflassungsvormerkung bezeichnet man einen Eintrag im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie als Eigentümer vormerkt. Mit anderen Worten reserviert man also die zum Verkauf stehende Immobilie. Damit wird ein Sicherheitsmittel für den Käufer bereitgestellt, welches dessen Rechte und Anspruch auf den Erwerb der Immobilie oder des Grundstücks sichern.

Durch solch eine Vormerkung kann beispielsweise verhindert werden, dass die Immobilie mehrfach verkauft wird, oder im Falle der Insolvenz des Verkäufers veräußert wird. Eine solche Vormerkung ist auch für die Immobilienfinanzierung durch Banken wichtig, denn diese Verlangen oftmals einen Nachweis.

Rechtlich ist die Vormerkung im §883 des BGB geregelt und wird von dem Notar beauftragt. Gezahlt wir die Auflassungsvormerkung in der Regel von dem Käufer, und beläuft sich auf ca. 0,5% des Kaufpreises.

Was ist der Unterschied zwischen einer Auflassung und der Auflassungsvormerkung?

Wie schon oben erklärt, handelt es sich bei der Auflassungsvormerkung nur um eine Art Reservierung, die den Platz im Grundbuch sichert. Die Auflassung hingegen bezeichnet den rechtsgültigen Wechsel des Eigentums, also der Immobilie oder des Grundstücks. Erst beim offiziellen Verkauf wird der Eintrag ins Grundbuch auch rechtskräftig.