Stufenmodell für Wohngebäude
Um die CO₂-Emissionen durch das Heizen mit Erdgas und Öl zu reduzieren wurde 2021 der CO₂-Preis eingeführt. Dieser wurde bislang allein von den Mietern getragen und sollte bezwecken, dass die Mieter energiesparender heizen. Nun soll sich dies aber ändern und auch Vermieter sollen nun einen Teil der Kosten mittragen.
Warum nun eine Aufteilung der CO₂-Abgabe geplant ist und wie genau diese Aufteilung aussehen soll, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Nachdem der CO₂-Preis im Januar 2021 eingeführt wurde, soll es nun zu einer fairen Aufteilung dieser Abgabe zwischen Vermieter und Mieter kommen. Als Grund dafür wird genannt, dass neben dem Heizverhalten der Mieter auch der energetische Zustand des Wohnhauses eine Rolle spielt. Denn auf die Dämmung des Gebäudes, die Fenster oder die Heizanlage des Gebäudes haben die Mieter keinen Einfluss. Mit der Aufteilung der CO₂-Abgaben sollen daher nun auch die Vermieter dazu angeregt werden in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren. Zudem wird energetisches Sanieren auch durch BEG Förderungen finanziell unterstützt. In Kraft treten soll die Aufteilung ab dem 01. Januar 2023.
Wie hoch ist der CO2-Preis bisher?
Seit 2021 zahlen Mieter, deren Heizanlagen mit Gas oder Öl betrieben werden, pro ausgestoßener Tonner CO₂ 25 Euro, beziehungsweise aktuell 30 Euro. Dieser Betrag soll sich bis 2025 schrittweise erhöhen bis er schließlich bei 55 Euro pro Tonne CO₂ liegt. Daraus entstehen erhebliche Mehrkosten für die Mieter. Aufgrund der aktuellen Energiekriese jedoch wird die Aufstufung der Abgabe, die am 01. Januar 2023 stattfinden sollte, zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Damit verschieben sich auch die darauffolgenden Erhöhungen jeweils um ein Jahr.
Wie soll die Aufteilung aussehen?
Nach zahlreichen Gesprächen und Verteilungsmöglichkeiten wurde sich schließlich auf ein Stufenmodell geeinigt. Hierbei ist der Anteil, den der Vermieter zahlen muss abhängig von den CO₂-Emissionen des Wohngebäudes pro Quadratmeter. Insgesamt gibt es 10 Stufen: bei emissionsreichen Gebäuden mit einem Ausstoß von mehr als 52 Kg CO₂ pro Quadratmeter sieht die neue Verteilung vor, dass Vermieter 90% des CO₂-Preises zahlt und der Vermieter 10%. Mit geringer werdendem Emissionsausstoß sinkt darauffolgend der Vermieteranteil. Bei besonders emissionsarmen Gebäuden mit einem Ausstoß von weniger als 12 Kg CO₂ pro Quadratmeter entfällt der Anteil für Vermieter voll und der Mieter trägt 100% der Kosten.
Nicht nur Wohngebäude, sondern auch Alten- und Pflege, sowie gemischt genutzte Gebäude fallen unter dieses Stufenmodell. Anders bei gewerblich genutzten Gebäuden, hier ist eine 50:50 – Aufteilung vorgesehen.
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