Wer in Deutschland vorhat ein Haus zu bauen, muss sich an einen sogenannten Bebauungsplan (B-Plan) halten. Dieser wird von Gemeinden erstellt und gibt vor wie ein Gemeindegebiet bebaut und genutzt werden darf.
Zweck eines Bebauungsplans ist es ein einheitliches Stadtbild zu schaffen und die Einzelinteressen zu schützen. So wird beispielsweise verhindert, dass ein Hochhaus umliegende Grundstücke und Häuser beschattet.
Was ist enthalten?
Was in dem Bebauungsplan festgelegt ist, variiert zwischen den Gemeinden und Bundesländern. Unter anderem können Sie aber folgende Vorschriften im Bebauungsplan finden:
- Art und Maß der Bebauung (bspw. Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Mischgebiet)
- Art der Bauweise (offen, d.h. Häuser stehen einzeln, oder geschlossen, d.h. es muss Haus an Haus gebaut werden)
- Maximale Höhe und Tiefe des Hauses
- Anzahl der erlaubten Vollgeschosse
- Erlaubte Dachform
- Erlaubte/Zu verwendende Baumaterialien
- Bebauungsdichte des Grundstücks
- Lage von Versorgungsleitungen
- Grünanlagen- und Stellplatzgestaltung
- Abstandsflächen zum Nachbarn
An welche Vorschriften Sie sich in Ihrer Gemeinde zu halten haben, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Ein Bebauungsplan wirkt sich in der Regel positiv für den Bauherrn aus. So ist zum Beispiel durch die Vorgabe der Maximalhöhe eines Hauses gesichert, dass die Sicht nicht verbaut wird. Des Weiteren verschafft er dem Bauherrn eine Planungssicherheit und bei Einhaltung der Vorschriften werden Umfang und Kosten des Baugenehmigungsverfahrens geringer.
Was passiert, wenn man sich nicht an den Bebauungsplan hält?
Verstoßen Sie gegen die Vorschriften im Bebauungsplan, müssen Sie nicht nur mit einer hohen Bußgeldstrafe rechnen, sondern je nach Schwere der Abweichung auch mit dem Rückbau oder einem gesamten Baustopp. Zudem sei erwähnt, dass ein Verstoß gegen den Bebauungsplan nicht verjährt. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auch Jahre nach der Fertigstellung des Hauses fest, dass ein Verstoß vorliegt, können Sie dafür belangt werden.
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