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Der theoretische Energiebedarf

Wer eine Immobilie verkaufen will, oder seine Wohnung neu vermieten will, der ist verpflichtet einen Energieausweis zu erstellen. 

Dabei unterscheidet man zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. In diesem Beitrag fokussieren wir uns auf den Bedarfsausweis und erklären Ihnen was es damit auf sich hat. 

Model eines Hauses, Beispiel eines Energieausweises
 

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises, die im Vergleich zum Verbrauchsausweis umfassendere Informationen enthält. Dabei wird der theoretische Energiebedarf berechnet, wobei der Zustand des Wohngebäudes (Dämmung, Baujahr etc.) eine größere Rolle spielt als das Heizverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis ist auch unter den Namen bedarfsabhängiger oder bedarfsorientierter Energieausweis bekannt.

Wann benötigt man einen Bedarfsausweis?

Grundsätzlich steht Ihnen immer frei einen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen, da dieser aber teurer ist als ein Verbrauchsausweis, ist es ratsamer einen Bedarfsausweis nur dann zu erstellen, wenn es wirklich notwendig ist. 

Grundsätzlich können Sie sich folgendes merken: Ist Ihre Immobilie ein Neubau oder entspricht sie nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnungen von 1977, dann benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Ebenfalls wird ein Bedarfsausweis benötigt, wenn sie keine Daten zum Energieverbrauch der letzten 3 Abrechnungsperioden haben. 

Aufbau eines Bedarfsausweises

Der Energieausweis besteht aus insgesamt 5 Seiten. Den Bedarfsausweis finden Sie dabei auf Seite 2 unter dem Titel “Berechneter Energiebedarf des Gebäudes”. Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls die Farbskala mit den Energieausweiswerten. 

Wie bereits erwähnt bezieht sich der Bedarfsausweis auf den Gebäudezustand. Für die Berechnung spielen also folgende Faktoren eine Rolle:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Der Gebäudetyp
  • Die Gebäudegröße und Anzahl der Wohneinheiten
  • Dämmzustand von Dach, Fenster und Außenwände
  • Die Baumaterialien 
  • Sowie Zustand und Wirkungsgrad der eingebauten Heizungsanlage

Wer stellt einen Energieausweis aus und wie hoch sind die Kosten?

Das wichtigste vorab: Sie dürfen den Energieausweis nicht selbstständig ausstellen. 

Nur wenn der Ausweis von einem zertifizierten Fachmann (z.B: Architekt, Energieberater) oder über ein spezifisches Online-Portal erstellt wurde, gilt er als gültig. 

Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen zwischen 100€ und 800€. Wer ein Einfamilienhaus besitzt und den Ausweis online erstellt, muss in der Regel 100€ als Kosten einplanen, wer einen Experten ruft, bei dem liegen die Kosten bei bis zu 500€. 

Bei Mehrfamilienhäusern liegen die Kosten je nach Anzahl der Wohneinheiten zwischen 600€ und 800€. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.