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Vorteile und Nachteile

Schließen Sie mit einem Makler eine Reservierungsvereinbarung ab, stellen Sie sicher, dass die Immobilie keinen anderen Interessenten gezeigt wird, sie reservieren die Immobilie also. Jedoch gibt es ein paar Dinge, die zu beachten sind. Welche Dinge das sind, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

 

Was ist überhaupt eine Reservierungsvereinbarung?

Wie der Name bereits vermuten lässt handelt es sich hierbei um eine Vereinbarung, die Sie als Kaufinteressent mit dem Makler eingehen, der die Immobilie für Sie reserviert und diese im abgesprochenen Zeitraum, meist 4 Wochen, keinen weiteren Interessenten anbietet. Diese Reservierung ist aber nicht kostenfrei. In der Regel zahlen Sie dafür eine Gebühr, die nach dem Kauf mit der Maklerprovision verrechnet wird. Dies ist aber nicht immer der Fall, und sollte daher vorher mit dem Makler abgesprochen werden. Zudem sollten Sie die Regelungen beachten, die eintreten wenn Sie sich gegen die Immobilie entscheiden. Denn es kann sein, dass Sie die Reservierungsgebühr nur teilweise oder sogar gar nicht zurückerhalten.
Die Höhe der Reservierungsgebühr ist nicht gesetzlich festgelegt, liegt aber oft bei 5 bis 10 Prozent der Maklergebühr. In manchen Fällen kann sie sogar bei 15 Prozent liegen.

Doch aus welchen Gründen wird eine Reservierungsvereinbarung geschlossen?
1. Ihnen gefällt die Immobilie, jedoch benötigen Sie noch etwas Bedenkzeit und wollen sicherstellen, dass Ihnen niemand die Immobilie wegschnappt.
2. Sie haben sich für die Immobilie entschieden, doch die Bank muss der Finanzierung der Immobilie noch zustimmen.
3. Sie können bspw. aufgrund von Krankheit nicht sofort zum Notar.

Ist eine Reservierungsvereinbarung rechtlich bindend?

Kurz gesagt: Nein, sie ist nicht rechtlich bindend. Die Reservierungsvereinbarung ist nur eine lose Abmachung und dient lediglich dazu Ihnen das Gefühl von Sicherheit zu geben, garantiert Ihnen aber nicht den Immobilienkauf. Bevor Sie eine Reservierung vereinbaren sollten Sie daher einige Punkte beachten, damit diese auch zulässig ist:

1. Stellen Sie sicher, dass der Makler über einen Alleinauftrag vom Eigentümer verfügt. Nur so stellen Sie sicher, dass der Eigentümer nicht auch noch andere Makler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt. In so einem Fall würde eine Reservierung mit nur dem einen Makler nicht sinnvoll sein.
2. Im gleichen Zug sollten Sie auch mit dem Eigentümer sprechen und dessen Einverständnis einholen. Zum Einen sollte abgeklärt werden, dass der Eigentümer nicht doch privat nach Käufern sucht, und zum Anderen geht der Makler mit einer Reservierungsvereinbarungen gegen die Interessen des Eigentümers vor, da er die Vermarktung auf Eis legt.
3. Eine Reservierungsvereinbarung sollte stets individuellvertraglich geregelt sein und darf nicht nur vorformuliert in den AGBs des Maklers zu finden sein.

Entscheiden Sie sich gegen die Immobilie befürchten Viele, dass Sie die Gebühr nicht zurückerstattet bekommen. Oftmals landet ein solcher Fall dann vor Gericht. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen jedoch, dass die meisten Kaufinteressenten ihr Geld zurückerhalten, da die Reservierungsvereinbarung aus verschiedenen Gründen unwirksam ist oder widerrufbar ist.

Möchten Sie sich auch rechtlich absichern und sind sich sicher, dass Sie die Immobilie erwerben wollen, sollten Sie daher eher einen notariell beurkundeten Vorvertrag aufsetzen. In diesem werden schon die wesentlichen Kaufbedingungen festgehalten und Sie verpflichten sich die Immobilie zu einem festgelegten Zeitpunkt zu kaufen.

Was bedeutet eine solche Vereinbarung für den Makler?

Nicht nur für Sie als potenziellen Käufer bietet eine Reservierung eine gewisse Sicherheit. Während des Vermarktungsprozesses bietet der Makler die Immobilie vielen Interessenten an. Oftmals gibt es einige Interessenten, die einen Kaufwunsch äußern, letztlich aber doch abspringen. Eine Reservierungsvereinbarung stellt also auch für den Makler mehr Verbindlichkeit dar und er kann sich eher auf einen erfolgreichen (Ver-)Kauf der Immobilie verlassen.

Was bedeutet es für den Verkäufer der Immobilie?

Der Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie zieht grundsätzlich keine Vorteile aus einer Reservierungsvereinbarung. Die Vereinbarung wird zwischen Makler und Kaufinteressenten geschlossen und der Eigentümer erhält auch keinen Teil der Gebühr.
Es kann sogar nachteilig für den Verkäufer sein, wenn es zu einer Reservierung kommt. Während eine Reservierung vorliegt, wird die Immobilie nicht weiter vermarktet und springt der Kaufinteressent letztlich doch ab, hat der Verkäufer somit Zeit und Geld verloren. Eine Reservierung sollte daher stets auch mit dem Eigentümer abgesprochen werden.

Fazit

Ob Sie eine Reservierungsvereinbarung abschließen oder nicht sollten Sie sich gut überlegen. Denken Sie dran, dass eine solche Vereinbarung keine hundertprozentige und rechtlich abgesicherte Garantie darstellt und daher zuvor mit Makler und Eigentümer abgesprochen sein sollte. Haben Sie sich fest für den Kauf der Immobilie entschieden kann es daher ratsam sein, sich eher für einen Vorvertrag zu entscheiden. Dennoch kann eine Reservierungsvereinbarung aber auch sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel wirklich nur noch auf die Finanzierungsbestätigung von der Bank warten. Beachten Sie also stets Ihre individuelle Situation.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.