Immobilienwissen: Die Abrechnungsspitze

Wohnungseigentümer aufgepasst

Früher oder später treffen Eigentümer von Wohnungen im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung auf den Begriff der Abrechnungsspitze. 

Was man genau darunter versteht und was Sie dazu wissen müssen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

 

Die Abrechnungsspitze – Definition

Wohnungseigentümer zahlen monatlich ein sogenanntes Hausgeld an die Hausverwaltung. Diese Vorauszahlungen dienen der Instandhaltung des Hauses. Ob Renovierungsarbeiten, die Kosten für den Hausmeister oder aber auch die Verwaltungskosten – all diese Kosten sind im Hausgeld enthalten. 

Zum Ende des Jahres erstellt die Verwaltung schließlich eine Jahresabrechnung. In dieser werden die tatsächlich angefallenen Kosten dem eingezahlten Hausgeld gegenübergestellt und die Differenz ermittelt. 

Das Abrechnungsguthaben

Ist die ermittelte Differenz positiv, das heißt die Summe der Vorauszahlungen liegt über den entstandenen Kosten, so entsteht ein Abrechnungsguthaben. Dieses wird in der Regel aber nicht wieder ausgezahlt, sondern für Ausgaben im nächsten Jahr benutzt.

Die Abrechnungsspitze

Wird jedoch eine negative Differenz ermittelt, die Kosten übersteigen also die Vorauszahlungen, so müssen die jeweiligen Eigentümer eine Nachzahlung leisten. 

Schauen wir uns ein Beispiel an: 

Familie Müller zahlt ein monatliches Hausgeld von 350€ an die Hausverwaltung. Auf 12 Monate gerechnet zahlte Familie Müller demnach 4.300€ ein. Die Hausverwaltung ermittelte beim Jahresabschluss aber tatsächliche Kosten pro Eigentümer in Höhe von 4.800€. In diesem Fall muss Familie Müller noch 600€ nachzahlen. 

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Sie haben gerade eine Eigentumswohnung verkauft oder gekauft? Dann stellt sich natürlich die Frage, wer für die Nachzahlungen aufkommen muss. 

Solange der neue Eigentümer noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, ist der bisherige Eigentümer für die Nachzahlungen verantwortlich. Wurde der neue Eigentümer aber bereits vor der Erstellung des Jahresabschlusses ins Grundbuch eingetragen, muss dieser für die Nachzahlungen aufkommen. 

Was gibt es zu beachten? 

Als Eigentümer sollten sie den von der Hausverwaltung erstellten Jahresabschluss stets genau prüfen. Es ist wichtig, dass alle Ausgaben gut nachvollziehbar aufgelistet sind und genaue Angaben enthalten. Gibt es dennoch Unklarheiten oder fallen Ihnen Fehler auf, sprechen Sie dies direkt bei der Verwaltung an. 

Eventuell muss als Folge auch darüber nachgedacht werden, das Hausgeld anzuheben, um im kommenden Jahr Nachzahlungen zu vermeiden. Ein guter Wirtschaftsplan ist daher das A und O.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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