Vom Notartermin zur Schlüsselübergabe

Notar bestimmt Kaufpreisfälligkeit

Während Immobilienverkäufer sich fragen, wann sie das Geld für Ihre Immobilie erhalten, fragen sich die Käufer meist, wann sie ihr neues Zuhause beziehen können. Zwischen dem Notartermin und der Schlüsselübergabe kann aber eine ganze Weile vergehen. 

In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen das Vorgehen, nachdem der Vertrag beim Notar unterzeichnet wurde. 

Die Kaufpreisfälligkeit

Wann genau der Kaufpreis vom Käufer überwiesen muss, wird vom Notar mitgeteilt. Dies geschieht per Fälligkeitsmitteilung. Sobald man diese erhält, sollte der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen entweder an der Verkäufer direkt oder auf das Notaranderkonto überwiesen werden. 

Die Kaufpreisfälligkeit ist aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Bevor ein Notar ein Fälligkeitsdatum festlegt, müssen die folgende Punkte abgearbeitet werden und alle nötigen Dokumente beim Notar vorliegen: 

1.) Zunächst muss eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen werden. Diese dient dem Schutz des Käufers, den so wird verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie noch anderen Interessenten anbietet. wie schnell jedoch der Eintrag im Grundbuch festgehalten wird, hängt von dem jeweiligen Grundbuchamt ab.

2.) Anschließend muss die Grundschuld des Verkäufers aus dem Grundbuch gelöscht werden. Zudem muss dann auch die Grundschuld des Käufers eingetragen werden. Ist die Finanzierung des Käufers noch nicht völlig geklärt, muss dies zuvor geschehen. Um eine lange Wartezeit zu umgehen, ist es zu empfehlen, die Finanzierung noch vor dem Notartermin zu klären. 

3.) In einigen Fällen kann ein Vorkaufsrecht der Gemeinde oder Kommune bestehen. Ist dies der Fall muss darauf gewartet werden, ob die Gemeinde davon Gebrauch macht oder nicht. 

4.) handelt es sich zum Beispiel um ein Mehrfamilienhaus mit einem Verwalter, benötigt der Notar zuletzt noch die Verwalterzustimmung

All diese Schritte können viel Zeit in Anspruch nehmen, und es kann mehrere Wochen Dauern bis dem Notar alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Daher ist es wichtig, dass alle Parteien gut zusammenarbeiten und sich schon im Vorfeld gut vorbereiten. Ein Immobilienmakler übernimmt in der Regel diese Aufgabe und sorgt für einen reibungslosen und vor allem schnellen Ablauf. 

Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum

Als Käufer ist es wichtig zu wissen, wann Sie als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie gelten, denn anders als vielleicht erwartet sind Sie nach Unterzeichnung des Kaufvertrages weder Besitzer noch Eigentümer der Immobilie.

Haben Sie die Fälligkeitsmitteilung vom Notar erhalten und den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen, gelten Sie rechtlich als der Besitzer der Immobilie und Sie können die Schlüsselübergabe vereinbaren. Um anschließend auch der rechtliche Eigentümer der Immobilie zu sein, muss Ihr Name erst noch ins Grundbuch eingetragen werden. Dies geschieht nachdem Sie die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt überwiesen haben. 

Wann kommt es zur Schlüsselübergabe?

Grundsätzlich erfolgt die Schlüsselübergabe erst nach der erfolgreichen Kaufpreiszahlung, und wenn der Verkäufer dem Notar gegenüber den Erhalt der Zahlung bestätigt hat. Dies dient der Absicherung des Verkäufers, falls der Käufer doch nicht zahlen kann oder will. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass es einige Wochen dauern kann, bis der Käufer die erworbene Immobilie beziehen kann. 

Wer aber unbedingt schon früher einziehen möchte, kann mit dem Verkäufer sprechen und eventuell ein früheres Einzugsdatum ausmachen. Dieses wird dann im Kaufvertrag festgehalten. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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