Matys immobilien GmbH

Energieausweis

Immobilienverkauf – nur noch mit Energieausweis

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Interessenten, Käufer und Mieter haben bereits bei der ersten Besichtigung das Recht, die Vorlage dessen einzufordern.

Wenn Sie Ihre Immobile verkaufen oder vermieten möchten, ist die Erstellung eines Energieausweis für Sie als Eigentümer/Eigentümerin verpflichtend. Sollten Sie uns mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, ist dieser Service für Sie kostenlos.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch!

Energieausweis in zwei Varianten

Solaranlage

- Der bedarfsbasierte Energieausweis

Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden. Oder deren Modernisierungen nicht zumindest die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) erfüllen.

- Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihr Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist. So sind Sie auf der sicheren Seite. Gleichzeitig stellen wir für alle Interessenten sicher, dass die Energiewerte des Wunschhauses bei der Kaufentscheidung einfließen können.

Hand berührt Glühbirne

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Blog und dem kostenlosen Ratgeber unter dem folgenden Link: https://matysimmo.de/ratgeber-und-checklisten/ 

Zudem finden Sie Informationen zu Förderungsmöglichkeiten eines Neubaus oder einer energieeffizienten Sanierung Ihrer Immobilie auch auf Seiten der KfW, oder unter dem folgendem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/