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Neues Förderprogramm zur Wohnungsbauförderung

Mit Hilfe des neuen Förderprogramms soll der Bau von klimafreundlichen und kostengünstigen Wohnungen im mittleren und unteren Preissegment gefördert werden, um so langfristig die Wohnungsknappheit zu senken. Eine Antragsstellung ist seit dem 01.Oktober 2024 auf der Seite der KfW möglich. Wir haben alle wichtigen Informationen zu diesem Förderprogramm für Sie zusammengefasst.

Man sieht ein sich im Bau befindendes Mehrfamilienhaus.

Wer kann von der Förderung profitieren?

Das Programm steht einer breiten Zielgruppe von Investoren und Ersterwerbern, die an klima­freundliche und flächen­effiziente Neu­bauten interessiert sind, offen. Förderberechtigt sind dabei unter anderem 

  • Privatpersonen, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder kaufen möchten,
  • Wohnungsbaugenossenschaften,
  • gewerbliche und kommunale Unternehmen und
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen.

Wichtig: Der Kauf einer Immobilie wird nur dann gefördert, wenn es sich um einen Erstkauf handelt. Dies bedeutet, dass der Kauf innerhalb eines Jahres nach Bauabnahme erfolgt. 

Was wird gefördert?

Das Programm deckt zahlreiche Kostenbereiche rund um klimafreundliches Bauen und Wohnen ab. Darunter fallen Maßnahmen wie der Bau und/oder Kauf eines Neubaus inklusive Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung durch Fachleute, sowie die Erstellung einer Lebenszyklusanalyse und der Lebenszykluskosten durch Energieeffizienzexperten. 

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?

Damit Sie von der Förderung profitieren können, müssen die Neubauten strenge Anforderungen erfüllen und die sogenannte Stufe “Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment” erreichen. Diese wird erreicht, wenn mindestens die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Erreicht den Effizienzhausstandard 55
  • Optimierte Wohnflächennutzung: Je nach Wohnfläche ist eine Mindestanzahl an Zimmern vorgeschrieben. So sind bei bis zu 40 m² mindestens 1 Zimmer und bei bis zu 70 m² mindestens 3 Zimmer vorgeschrieben. 
  • Kein Einsatz fossiler Energieträger oder Biomasse: Die Wärmeerzeugung muss vollständig auf erneuerbaren Energien basieren.
  • Lebenszykluskosten-Grenzwerte: Die Immobilie muss wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig geplant sein, und darf die Grenzwerte nicht überschreiten.
  • Bestätigung durch einen Energieeffizienzexperten: Ein Experte muss die Einhaltung der Anforderungen schriftlich bestätigen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank. Diese prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW weiter. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen einzureichen. Sie müssen sich zudem mit einem Experten oder einer Expertin für Energieeffizienz zusammensetzen, denn nur so können Sie sicherstellen, dass die Anforderungen auch tatsächlich erfüllt sind. Auf der Seite der KfW finden Sie genauere Informationen zum richtigen Vorgehen, sowie zahlreiche Infoblätter zum Download. 

Attraktive Kreditkonditionen

Das KfW-Programm bietet besonders attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Hier ein kurzer Überblick über die Konditonen:

  • Maximaler Kreditbetrag: 100.000 EUR pro Wohneinheit; 100% des Kreditbetrags werden ausgezahlt
  • Laufzeit: zwischen 4 und maximal 35 Jahren
  • Effektiver Jahreszins: ab 1,04 %, subventioniert durch Bundesmittel
  • Zinsbindung: in der Regel für 10 Jahre
  • Wahl zwischen zwei Finanzierungsformen möglich, entweder ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen.

Lohnt sich die Förderung?

Das KfW-Programm unterstützt nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Schaffung nachhaltiger und kosteneffizienter Wohnräume. Durch die Kombination aus moderner Energieeffizienz und staatlicher Förderung profitieren Sie von niedrigen Betriebskosten, hohen Wohnstandards und einer langfristigen Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Wenden Sie sich an einen Experten, wie beispielsweise Ihren Bankberater, um sich über die Anforderungen und Möglichkeiten zu informieren. Klären Sie zudem ab, ob weitere Fördermittel ebenfalls für Sie in Frage kommen, und ob der KfW-Kredit Nr. 296 für Sie in Frage kommt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der KfW

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!
Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.