Skip to main content

Bis zu 70% Förderung für eine neue Heizung

Seit dem 01.Januar 2024 sind Immobilieneigentümer*innen dazu verpflichtet, beim Einbau einer neuen Heizung auf erneuerbare Energien zu setzen. Damit wird das Ziel verfolgt die CO₂-Emissionen zu verringern und klimafreundliches Heizen durchzusetzen. 

Um Eigentümer*innen zu unterstützen läuft nun auch ein neues Förderprogramm der KfW an. In diesem Beitrag haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Parallel mit dem Inkrafttreten der Pflicht beim Einbau neuer Heizungen auf erneuerbare Energien umzusteigen, startet die “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” der Bundesregierung. Damit können Eigentümer*innen bis zu 70% Förderung erhalten und werden so finanziell unterstützt. Daneben können Eigentümer*innen auch weiterhin für weitere energetische Umbauten bis zu 20% Förderung erhalten. 

Das beinhaltet die Förderung

  • Die Grundförderung beträgt 30%. Wichtig hierbei ist, das die neue Heizung zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt. 
  • Für Wärmepumpen die Wasser, das Erdreich oder aber Abwasser als Wärmequelle nutzen, gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von 5%.
  • Wer schnell ist und bis 2028 den Heizungstausch durchführt, kann von dem Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% profitieren.
  • 2.500€ Zuschlag erhalten Eigentümer*innen deren Biomasseheizung den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5mg/m3 nicht überschreiten.
  • Einen Einkommensbonus in Höhe von 30% können Eigentümer*innen erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen jährlich 40.000€ beträgt.
  • Die hier aufgelisteten Boni können addiert werden bis zu einem maximalem Fördersatz von 70%.

Was gibt es zu beachten?

Das KfW-Förderprogramm wird stufenweise ablaufen. Das bedeutet, dass zunächst nur Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern (EFH), die sie auch selbst bewohnen, einen Antrag stellen können. Im Laufe des Jahres wird es dann ausgeweitet.

Des Weiteren werden maximal Kosten in Höhe von 30.000€ gefördert. Erhalten Sie als Eigentümer*in den vollen Bonus von 70%, können Sie also maximal 23.000€ aus der Förderung bekommen.

Sie möchten einen Antrag stellen? Dann sollten Sie sich zunächst ab dem 02.Februar 2024 im Portal der KfW registrieren. Laut KfW ist eine Antragstellung dann voraussichtlich ab dem 27.Februar möglich. 

Sie müssen aber nicht bis dahin warten, um den Tausch der Heizung vorzunehmen. Wer zwischen dem 29.Dezember 2023 und dem 31.August 2024 den Umtausch vornimmt, kann den Antrag auch bis zum 30.November 2024 nachreichen.

Wichtig! Bedenken Sie, dass Sie mit der Antragstellung nicht zu lange warten sollten. Eventuell könnten die Fördermittel schon vor dem 30.November ausgeschöpft sein.  

Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie auf der Seite der KfW.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.