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Alle 3 Jahre muss geprüft werden

Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind laut der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dazu verpflichtet regelmäßig das Warmwasser auf Legionellen überprüfen zu lassen. 

In diesem Beitrag erfahren Sie was Sie zu diesem Thema wissen müssen. 

Person wäscht Hände am Waschbecken.

Was sind Legionellen? 

Als Legionellen werden stäbchenförmige Bakterien bezeichnet die von Natur aus in geringen Mengen im Wasser vorkommen.  

Sie vermehren sich besonders gut in stehenden Gewässern und bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius, und gelangen durch das Einatmen von Wasserdampf oder Wassertröpfchen in der Luft in den menschlichen Körper. Dies geschieht beispielsweise beim Duschen oder bei der Nutzung von Whirlpools. 

Bei einer Infektionen mit Legionellen, kann die sogenannte Legionärskrankheit ausgelöst werden, eine gefährliche Lungenentzündung, die potenziell tödlich verlaufen kann. Aus diesem Grund zählt seit 2012 die Legionellenprüfung zu den wichtigsten Pflichten eines Vermieters. 

Die Legionellenprüfung 

Eine Legionellenprüfung ist verpflichtend für alle Mehrfamilienhäuser, deren Warmwasserversorgung über eine Großanlage bereitgestellt wird. Das bedeutet wiederum, dass Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern von der Pflicht ausgeschlossen sind. Aber auch bei Mehrfamilienhäusern mit ausschließlich dezentralen Durchlauferhitzern, Gasthermen oder Kleinanlagen ist die Legionellenprüfung nicht verpflichtend. 

Was ist eine Großanlage?

Man spricht dann von einer Großanlage, wenn der Wasserspeicher entweder mehr als 400 Liter Fassungsvermögen hat oder wenn das Rohrleitvolumen zwischen dem Boiler und der am weitesten entfernten Abnahmestelle (z.B. Wasserhahn) größer als 3 Liter beträgt, mit anderen Worten wenn die Rohlänge dazwischen ca. 12 Meter und mehr beträgt. 

Wie oft muss geprüft werden? 

Laut der Trinkwasserverordnung muss eine Legionellenprüfung alle 3 Jahre vorgenommen werden. Wurde eine neue Anlage eingebaut muss innerhalb von drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme eine Prüfung vorgenommen werden. 

Wer übernimmt die Prüfung und welche Kosten entstehen dabei?

Die Legionellenprüfung wird von zertifizierten Probenehmern durchgeführt, eine Liste dieser finden Sie in der Regel bei den jeweils zuständigenLandesämtern für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. 

Bei der ersten Prüfung müssen noch sogenannte Probeentnahmestellen eingerichtet werden die jeweils circa 150 bis 200 € kosten. Von diesen benötigen Sie etwa drei bis 5, wodurch die Kosten etwa 450 bis 1000 € betragen. Wurden die Probeentnahmestellen einmal eingerichtet, fallen die folgenden Kosten für die Prüfung geringer aus, Sie können dann mit etwa 300€ alle drei Jahre rechnen. Die genaue Höhe der Kosten ist abhängig von der Größe des Gebäudes. 

Vermieter können die Kostenfür eine Legionellenprüfung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern dies zuvor im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Informationspflicht

Nach der abgeschlossen Prüfung müssen die Mieter über die Ergebnissen informiert werden. Dies kann der Vermieter beispielsweise über einen Aushang tun. 

Wird ein erhöhter Legionellenbefall festgestellt muss neben den Mietern, auch das Gesundheitsamt  über den Befund informiert werden. Darauf folgend muss die technische Anlage überprüft werden und eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Je nachdem wie hoch die Belastung über dem Grenzwert liegt, muss die Trinkwasserversorgung auch eingeschränkt oder sogar zeitweise vollständig eingestellt werden. 

Wie kann man Legionellen vorbeugen?

An erster Stelle sollte stehendes Wasser vermieden werden. Steht eine Wohnung längere Zeit leer, sollten regelmäßig die Rohre durchgespült werden. 

Zudem sollte auch für möglichst hohe Temperaturen gesorgt werden. Empfohlen werden mindestens 55 Grad Celsius in den Wasserleitungen und mindestens 60 Grad Celsius am Ausgang des Warmwasserbereiters. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.