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Remoter Immobilienverkauf

Sie besitzen eine Immobilie, die Sie verkaufen wollen, aber Sie können während des Verkaufsprozesses nicht selbst vor Ort sein? Das ist kein Problem!

Wir erklären Ihnen in diesem Blogbeitrag, wie Sie Ihre Immobilie aus der Ferne verkaufen können, und warum Sie dabei auf die Unterstützung eines ortsansässigen Immobilienmaklers setzen sollten. 

Remoter Immobilienverkauf – So klappt es!

In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass ein Immobilienbesitzer nicht während des Verkaufsprozesses vor Ort sein kann. Beispielsweise leben Sie selbst in Gelsenkirchen, haben aber ein Haus in München geerbt. Aufgrund der Entfernung und Ihrer Arbeitstätigkeit ist es Ihnen nicht möglich selbst nach München zu fahren und von dort aus den Verkauf Ihrer Immobilie zu begleiten. Was können Sie nun tun? 

Natürlich können Sie dennoch versuchen die Immobilie selbst zu verkaufen. In der Regel werden Sie dann aber recht schnell auf Hindernisse stoßen. So können einige Dinge nur vor Ort geregelt werden. Dazu gehören die Einsicht in die Hausakten, die Durchführung von Besichtigungen und nicht zuletzt die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. 

Deutlich einfacher ist es stattdessen einen ortsansässigen Immobilienmakler mit der Vermarktung und dem Verkauf Ihrer Immobilie zu beauftragen. 

Der Ablauf 

Nachdem Sie einen Immobilienmakler gefunden haben, wird sich dieser Ihre Immobilie ansehen und einwerten. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Immobilie auch zu einem marktgerechten Preis verkaufen. 

Anschließend kümmert sich der Makler darum, die Immobilie zu vermarkten und Besichtigungen zu planen. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass Sie sich regelmäßig mit dem Makler auszutauschen und klar kommunizieren, was Ihnen wichtig ist. 

Hat sich ein Käufer gefunden und konnten sich beide Seiten auf einen Verkaufspreis einigen, kommt es als nächstes zum Notartermin. 

Grundsätzlich ist Ihre Anwesenheit als Eigentümer verpflichtend, damit der Kaufvertrag auch rechtlich gültig ist. Können Sie aber auch für die Unterzeichnung nicht vor Ort anwesend sein, haben Sie zwei Möglichkeiten: 

1. Kaufvertragsunterzeichnung per Vollmacht

Die einfachste Methode ist es, Ihrem Makler oder einer Person, der Sie vertrauen, eine notarielle Vollmacht auszustellen. Damit kann der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle den Kaufvertrag unterzeichnen. 

2. Vertretung ohne Vollmacht und Nachgenehmigung

Möchten Sie keine Vollmacht ausstellen, kann der Vertrag auch zunächst ohne unterschrieben werden. Damit ist er aber noch nicht rechtskräftig. Sie müssen den Kaufvertrag zunächst noch Nachgenehmigen. Dafür schickt Ihnen der Notar den Kaufvertrag zu, Sie überprüfen diesen und unterzeichnen diesen anschließend bei einem Notar in Ihrer Heimat. Anschließend müssen Sie den nachgenehmigten Kaufvertrag erneut an den Notar zurückschicken. Diese Variante ist meist etwas kosten- und zeitaufwendiger. 

Unser Fazit 

Alles in Allem ist ein Immobilienverkauf aus der Ferne also kein Problem. Es ist zu empfehlen, in diesem Fall einen ortsansässigen Makler zu beauftragen und auf eine gute und regelmäßige Kommunikation mit diesem zu achten. Ein Makler kann Ihnen zudem alle aufkommenden Fragen beantworten und Sie bei Problemen beraten. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.