Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte?
Für den Verkauf einer Immobilie werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Ein solches Dokument ist die Flurkarte. Diese ist besonders für die Bewertung von Immobilien von Bedeutung, da sie Informationen über Lage und Bebauung von Grundstücken liefert. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen unter anderem was die Flurkarte ist und wo Sie diese erhalten können.
Was ist eine Flurkarte?
Eine Flurkarte enthält wichtige Informationen zur Lage und Bebauung eines Grundstücks und stellt diese Informationen maßstäblich und grafisch dar. In der Regel liegt der Maßstab bei 1:500 oder 1:1000, in ländlicheren Regionen kann der Maßstab aber auch bei 1:50.000 liegen. Bei dem Begriff Flurkarte handelt es sich aber um einen veralteten Begriff, stattdessen spricht man heutzutage meist von Liegenschaftskarten oder Katasterkarten, wobei alle drei Begriffe synonym verwendet werden können.
Eine Flurkarte enthält die folgenden amtlichen Kennzahlen und Informationen:
– Flur- und Flurstücksnummern, sowie Flurstücksgrenzen
– Lage der Grundstücke
– Gemarkungs und Gemeindegrenzen
– Gebäudenummern
– Art der Boden- und Gebäudenutzung
– sonstige Angaben wie, Grenz- und Vermessungspunkte, topographische Daten (z.B. Gewässer und Grünanlagen), sowie Angaben von Mauern, Hecken und Zäunen
Begriffserklärungen:
– Es ist wichtig zu beachten, dass ein Grundstück nicht gleich einem Flurstück ist. Während ein Flurstück durch das Katasteramt vermessen und festgelegt wird, kann ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Ein Flurstück bleibt in seiner Größe also immer gleich, während ein Grundstück vergrößert oder verkleinert werden kann.
– Die Fläche die zu einer Gemeinde gehört wird Gemarkung genannt. Diese Gemarkung wird zunächst in Flure unterteilt, die nummeriert werden. Ein Flur besteht aus mehreren Flurstücken. Flurstücke stellen also die kleinste Einheit in der Katasterkarte dar.
Wozu benötigt man eigentlich eine Flurkarte?
Eine Flurkarte wird für verschiedenste Vorhaben genutzt. Grundsätzlich stellt eine Flurkarte aber erstmal einen amtlichen Nachweis dar, dass ein Grundstück auch wirklich existent ist. Des Weiteren wird eine Flurkarte auch genutzt um
– anhand des Grundstücks, dessen Lage und Größe, den Wert einer Immobilie festzustellen. Ein Immobilienmakler nutzt die darin enthaltenden Informationen zur Lage zudem auch bei der Vermarktung der Immobilie.
– die Grundsteuer und andere bodenspezifische Abgaben zu berechnen.
– Baumaßnahmen zu planen.
– Beleihungswerte zu berechnen.
– Kaufinteressenten Informationen zum Grundstück zu liefern. Diese können sich so ein Bild über Straßenverläufe, Bodennutzuungsarten und ähnlichem machen.
Woher erhält man eine Flurkarte und was kostet sie?
Benötigen Sie einen Auszug aus der Flur- bzw. Liegenschaftskarte, dann müssen Sie sich an das Katasteramt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt wenden. Dafür nutzen Sie entweder ein vorgegebenes Formular oder stellen einen formlosen Antrag, den Sie einfach per E-Mail, Fax oder Post an das Katasteramt zuschicken. Wichtig ist nur, dass Sie in Ihrem Antrag angeben, welches Flurstück sie benötigen und in welchem Maßstab Sie die Flurkarte benötigen. Haben Sie keine Information über die genaue Flur- und Flurstücksnummer reicht in der Regel die genaue Anschrift des Grundstücks bzw. der Immobilie.
Grundsätzlich kann jeder ohne weitere Angaben eine Flurkarte beantragen. Stellt der Auszug aber auch personenbezogene Daten dar, beispielsweise den Namen des Eigentümers, so muss zunächst das berechtigte Interesse nachgewiesen werden. Berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel bei Grundstückseigentümer, Personen mit konkretem Kaufinteresse, sowie Erbbauberechtigten.
Die Kosten für eine Flurkarte variieren je nach Region und Format der Flurkarte. Die Kosten liegen meist zwischen 12€ und 50€ und sind in der Regel nach Größe gestaffelt. Wollen Sie sich aber nur allgemein informieren, ist es ratsam erstmal kostenlose Onlineportale oder das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zu nutzen. Ausdrucke aus diesen Portalen jedoch sind nicht beglaubigt und können nicht zur Vorlage bei Banken oder Behörden vorgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Flurkarte und einem Lageplan?
Möchten Sie ein Grundstück bebauen, so benötigten Sie für den Erhalt einer Baugenehmigung sowohl eine Flurkarte als auch einen Lageplan. Eine Flurkarte enthält weniger Details als ein Lageplan, stellt das Grundstück aber maßstabsgetreu dar. Im Gegensatz dazu besteht ein Lageplan aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil, ist sehr detailliert und wird von einem Vermessungsingenieur speziell für das jeweilige Grundstück erstellt. Also Grundlage für den Lageplan dient die Flurkarte.
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