Herbstlaub – Wer ist verantwortlich?

Tschüss Sommer, Hallo Herbst!

Der Herbst steht vor der Tür und die Blätter beginnen zu fallen. Das sieht schön aus, aber es stellt sich schnell die Frage, wer denn eigentlich für das gefallen Laub zuständig ist. Und wo soll man mit dem Laub hin? Egal ob das Laub entsorgt oder wiederverwendet wird, letztlich ist das Wichtigste, dass stets für die Verkehrssicherheit gesorgt wird. Alle Informationen zum Thema Herbstlaub haben wir für Sie in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Herbstlaub

Muss man das Laub wegräumen, oder darf es liegen bleiben?

In erster Linie sieht Herbstlaub dank der vielen Farben sehr schön aus, jedoch entsteht dadurch früher oder später viel Arbeit für die Grundstückseigentümer. Grundsätzlich bestehen für die Eigentümer nämlich die gleichen Pflichten, wie beim Schneeräumen der Gehwege im Winter, das heißt, Sie müssen dafür sorgen, dass keine Rutschgefahr entsteht und sich Personen potenziell verletzen können. Im eigenen Garten können Sie das Laub aber natürlich auch erstmal liegen lassen.


Doch abgesehen von der Räumungspflicht bei Gehwegen gibt es einige gute Gründe, warum Sie sich um das Herbstlaub kümmern sollten. Zum einen sieht der Garten nicht nur schöner und aufgeräumter aus, man kann zudem die herabgefallenen Blätter auch sehr gut wiederverwenden, um seine Gartenpflanzen und die einheimischen Kleintiere im Winter zu unterstützen.
Die Blätter eignen sich gut als Dünger oder als Mulch und dienen so dem Frostschutz empfindlicher Pflanzen. Beachten Sie dabei nur, dass Sie zuvor alle schon faulenden Blätter aussortieren, damit es nicht auf Ihre anderen Pflanzen übergeht. Zusätzlich nutzen auch kleine Wildtiere wie Igel die Blätter und Laubhaufen gerne als Winterquartier.


Entscheiden Sie sich dennoch dafür, die Blätter im Garten liegen zu lassen, sollten Sie eine Sache beachten: Die Laubdecke verhindert, dass genug Licht zum Erdboden gelangt, sodass kleine Pflanzenkeime eventuell nicht genügend Licht erhalten. Zudem kann es zu einer hohen Ansammlung von Feuchtigkeit kommen, was zu Fäule der darunterliegenden Pflanzen führen kann.

Wie entsorgt man das Laub richtig?

Nachdem Sie das Laub zusammen gefegt haben, ist es wichtig dieses ordnungsgemäß zu entsorgen. Ganz wichtig dabei ist, dass Sie das Laub nicht einfach im nahegelegenem Wald entsorgen oder verbrennen dürfen. Dies kann nämlich unter Umständen umweltschädlich sein und ist damit strafbar.
Am einfachsten entsorgen Sie das Laub in der Biotonne oder legen es auf den Kompost, dabei sollte das Laub aber maximal 20% des Kompost ausmachen.

Ist in Ihrer Biotonne kein Platz, und Sie haben keinen Kompost, dann können Sie sich häufig bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung spezielle Laubsäcke besorgen, die anschließend mit dem restlichen Müll abgeholt und entsorgt werden. Alternativ können Sie das gesammelte Laub auch selbst zu einer Entsorgungsstelle der Stadt bringen.

Wer entfernt Laub vom Gehweg?

Generell ist die Entfernung von Laub auf den Straßen und Gehwegen eine Aufgabe der Stadt, die aber oft per Satzung an die Grundstückseigentümer übertragen wird. Wie bereits erwähnt haben Eigentümer in diesem Fall ebenfalls die Verpflichtung für die Verkehrssicherheit auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück zu sorgen. Ist die Immobilie vermietet, kann der Vermieter im Mietvertrag die Kehrpflicht auf den Mieter umlegen. Dabei muss der Vermieter aber regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter dieser Verpflichtung nachgeht. Eine andere Möglichkeit ist auch einen externer Reinigungsdienst zu beauftragen, dessen Kosten wiederum umgelegt werden können.
Wird das Laub nicht weggeräumt und kommt es zu einem Unfall, muss der Grundstückseigentümer im schlimmsten Fall Schadensersatz zahlen.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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