Schenkung von Immobilien

Besser als vererben?

Beim Vorliegen eines Vermögens stellt sich früher oder später die Frage, ob man sein Vermögen vererben oder verschenken will. Umfasst das Vermögen eine Immobilie entscheiden sich Viele für eine Schenkung um das Vermögen möglichst ohne große Verluste durch die Erbschaftssteuer an die Familie weiterzugeben. Doch auch bei einer Schenkung gibt es einiges zu beachten, den auch hier fallen unter anderem  Steuern an. 

pexels-cottonbro-6851698

Anders als beim Erbe wird bei einer Schenkung das Vermögen oder der Besitz schon zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen. Meist handelt es sich bei den Beschenkten um die Kinder, also die Personen, die ohnehin das Vermögen geerbt hätten. Man bezeichnet diesen Vorgang daher auch als „vorweggenommene Erbfolge“.
Zu den Gründen für eine Schenkung zählen unter anderem die Sicherstellung der Pflege durch die Kinder im Alter, der Erhalt des Familienvermögens, Vermeiden von Erbstreitigkeiten und die Reduzierung der Erbschaftssteuer.

Wie funktioniert eine Schenkung und was gibt es zu beachten?

Generell ist im Zuge einer Schenkung kein Vertrag notwendig, aber ratsam, um sich rechtlich abzusichern. Anders sieht dies bei einer Immobilienschenkung aus. In diesem Fall benötigt man einen durch einen Notar beurkundeten Schenkungsvertrag. In diesem Vertrag sollten Sie zudem festhalten ob sie eventuelle Gegenleistungen vereinbart haben wie die Alterspflege durch Ihre Kinder oder Rentenzahlungen. Auch andere Vereinbarungen wie beispielsweise ein Weiterverkaufsverbot sollten Sie im Vertrag festhalten.
Bewohnen Sie die Immobilie selbst oder ist die Immobilie vermietet, ist es ebenfalls ratsam ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vertraglich zu sichern. So können Sie in der Immobilie auch weiterhin wohnen bleiben oder weiterhin von den Mieteinnahmen profitieren.

Da auch bei der Schenkung die sogenannte Schenkungssteuer anfallen kann, ist es wichtig bei einer Immobilienschenkung den exakten Wert zu kennen. Beauftragen Sie dazu einen amtlichen Immobiliengutachter, der sich die Immobilie im Detail anschaut. So können Sie dem Finanzamt einen genauen Wert zur Berechnung der etwaigen Steuerzahlungen vorlegen. Tun Sie dies nicht, rechnet das Finanzamt eventuell mit einem zu hohen Wert.

Schenkungssteuer – Freibeträge sinnvoll nutzen

Um zu verhindern, dass dem Staat eventuelle Steuereinnahmen entgehen, gibt es die Schenkungssteuer. Diese funktioniert prinzipiell wie die Erbschaftsteuer. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt dabei sowohl von dem Wert der Schenkung ab und von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten. Beide Parteien sind zudem verpflichten innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Schenkung dem Finanzamt mitzuteilen. Das Besondere hier sind die hohen Freibeträge, durch die es möglich ist weniger Steuern zu zahlen als im Fall einer Erbschaft.
Die Freibeträge sind wie folgt aufgeteilt:

Ehepartner bis 500.000€
Kinder bis 400.000€
Enkel bis 200.000€
Lebenspartner ohne Trauschein, sowie weitere Verwandtschaft wie z.B. Geschwister, Großeltern, Neffen oder Nichten bis 20.000€

Bei den Freibeträgen ist zu beachten, dass es eine 10-Jahresfrist gibt. Dies bedeutet, dass die Freibeträge alle 10 Jahren ausgeschöpft werden können. Wollen Sie ein Vermögenswert verschenken, der über den Freibeträgen liegt, dann ist es ratsam schon früh mit der Schenkung zu beginnen, um möglichst oft die Freibeträge auszuschöpfen.

Vor- und Nachteile einer Schenkung

Vorteile:

  • Dank der hohen Freibeträge ist es möglich die spätere Steuerlast im Erbfall zu senken, oder ganz zu Umgehen, wenn das gesamte Vermögen verschenkt wird.
  • Ein möglicher Streit unter der Erbengemeinschaft kann verhindert werden.
  • Der Schenkende hat mehr Einfluss auf die Verteilung des Vermögens durch die Reduzierung des Pflichtanteils im Erbfall.
  • Vorsorgesicherung für den Schenkenden

Nachteile:

  • Auch bei einer Schenkung entstehen Kosten. Darunter fallen Kosten für den Notar, die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch, die Wertermittlung und die Schenkungssteuer.
  • Wird kein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Schenkungsvertrag festgehalten, verlieren Sie Ihre Rechte als Eigentümer.
  • Potenzielle Ausgleichszahlungen an andere Erben.

Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Ein Rückgängigmachen der Schenkung ist möglich, wenn dies im Schenkungsvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall gibt es sogenannte Katastrophenklauseln, die die Rücknahme der Schenkung in Fällen wie beispielsweise der Insolvenz des Beschenkten, oder seinem Tod möglich machen.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

Weitere Beiträge

Gewerbe in Wohnraum umwandeln – So geht’s

Nutzungsänderung kann sich lohnen Während Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten knapp ist, stehen viele Gewerbegebäude wie Büroflächen mittlerweile leer. Eine Lösung für dieses Problem kann

Vom Notartermin zur Schlüsselübergabe

Notar bestimmt Kaufpreisfälligkeit Während Immobilienverkäufer sich fragen, wann sie das Geld für Ihre Immobilie erhalten, fragen sich die Käufer meist, wann sie ihr neues Zuhause

Der Angebotspreis beim Immobilienverkauf

Alles was Sie wissen müssen Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Angebotspreis eine zentrale Rolle. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff,