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Die Telekommunikationsgesetz-Novelle

Bereits am 1. Dezember 2021 trat die Novelle in Kraft und soll vor allem die Verbraucher unterstützen. Die Übergangsfrist läuft nun zum 30. Juni 2024 aus.

Unter anderem ist auch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs in der Novelle enthalten. Was das bedeutet und welche Auswirkungen es auf Vermieter und Mieter haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

Geldscheine und Münzen

Die Telekommunikationsgesetz-Novelle

Die Novelle trat wie bereits eingangs erwähnt schon am 1. Dezember 2021 in Kraft, jedoch läuft aktuell noch eine Übergangsfrist für Bestandsimmobilien. 

Ziel der Novelle war und ist es, die Telekommunikation, also zum Beispiel TV und Internet, verbraucherfreundlicher zu machen. Unter anderem umfasst die Novelle beispielsweise Anpassungen an den Kündigungsfristen, sowie Maßnahmen für einen schnelleren Netzausbau. 

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Ebenfalls in der Novelle enthalten ist die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Aber was bedeutet das eigentlich? 

Bislang durften Vermieter die Kosten für abgeschlossene Verträge fürs Kabelfernsehen über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Die Mieter selbst mussten sich also nicht selbst drum kümmern, konnten aber Zusatzoptionen für beispielsweise HD-Fernsehprogramm buchen. Spätestens zum 30. Juni 2024 ist eine Umlage nun aber nicht mehr möglich und Mieter können sich selbst aussuchen, bei welchem Anbieter sie von nun an ihr Kabelfernsehen beziehen wollen. 

Welche Auswirkungen hat die Novelle für Vermieter und Mieter? 

Mieter

✓ Mieter verfügen nun über freie Anbieterwahl beim Kabelfernsehen.

✓ Gleichzeitig müssen Mieter aber nun auch selbst darauf achten einen neuen Vertrag abzuschließen, wenn sie Kabelfernsehen weiterhin nutzen wollen.

✓ Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass es nun kostengünstiger für Mieter werden kann. Statt nur Zusatzoptionen, können nun Komplettpakete gebucht werden, was oftmals kostengünstiger ausfällt. 

Vermieter

✓ Anstelle der Kosten für das Kabelfernsehen, können Vermieter nun in einem Zeitraum von 5 Jahren jährlich bis zu 60 Euro für den Ausbau des Glasfasernetzes auf die Mieter umlegen. Dies soll Anreize für Vermieter schaffen, in den schnelleren Ausbau zu investieren und somit den bundesweiten Ausbau voranbringen. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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