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Ünterstützung für Familien

Für Familien wird es immer schwieriger sich die eigenen vier Wände zu leisten. Unterstützung bekommen Familien daher seit 2018 durch ein gezieltes Förderprogramm, dem Baukindergeld. Zwar beläuft sich der Genehmigungszeitraum auf eine Zeit zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021, noch können Anträge aber bis zum 31.12.2023 gestellt werden, soweit Fördermittel vorhanden sind. Hier erfahren Sie mehr.

Baukindergeld

Was ist das Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelt es sich um ein staatliches Förderprogramm, dank welchem Familien bis zu 1.200 Euro pro Kind (unter 18 Jahre) und Jahr erhalten können. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Immobilie nach dem 01.01.2018 und vor dem 31.03.2021 gekauft wurde, oder eine Baugenehmigung vorlag. Ausgezahlt wird das Kindergeld jährlich und maximal über 10 Jahre.

Unter welchen Voraussetzungen hat man Anspruch auf Baukindergeld?

Wie der Name schon vermuten lässt, gilt der Zuschuss für Paare und Alleinerziehende, mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Das Kind muss zudem in der geförderten Immobilie wohnen.

Weiterhin erhalten sie den Zuschuss nur beim erstmaligen Neubau oder Erwerb einer Immobilie in Deutschland, die Sie auch selbst bewohnen.

Welche Fristen gibt es zu beachten?

Damit der Antrag gestattet wird, müssen neben den oben genannten Voraussetzungen, auch gewisse Fristen eingehalten werden.

  • Die Baugenehmigung oder der notariell beurkundete Kaufvertrag muss in einem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2021 erteilt bzw. unterzeichnet worden sein.
  • Spätesten 6 Monate nachdem Sie ins neue Eigenheim eingezogen sind, müssen Sie den Antrag bei der KfW stellen.
  • Befinden Sie sich noch im Umzug, dann haben Sie noch die Möglichkeit bis zum 31.12.2023 einen Antrag zu stellen.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von sowohl der Anzahl an Kinder als auch dem maximalen jährlichen Haushaltseinkommen. Dieses maximale Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 Euro und erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro. Die Anzahl an Kindern für die Sie eine Förderung erhalten können ist nicht begrenzt.

Wie beantragen Sie Baukindergeld?

Details zu der Antragstellung finden Sie auf der Seite der KfW (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/).

Kurz zusammengefasst: Der Antrag auf Baukindergeld wird erst nach dem Einzug in die neue Immobilie gestellt. Also erst wenn Sie als Antragsteller*in mit Ihrem Kind in die Immobilie eingezogen sind, melden Sie sich im Zuschussportal der KfW an, stellen den Antrag und laden alle benötigten Nachweise hoch. Jedoch ist etwas Eile geboten, da die Nachfrage nach den Fördermitteln groß ist. 

Sie haben noch Fragen zu diesem oder einem anderen Thema aus dem Bereich Immobilien? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Egal ob persönlich in unserem Büro in Buer, telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.