Das Erbbaurecht – Vor- & Nachteile

Alternative zum Grundstückskauf

Wer heutzutage ein Haus bauen möchte steht oftmals vor dem Problem ein bezahlbares Grundstück zu finden. Besonders in Städten ist Baugrund rar und teuer. 
Eine Alternative dazu wäre das Erbbaurecht. Dabei können Sie ein Grundstück nutzen, ohne es zu kaufen. 

Wir möchten daher einen genaueren Blick auf das Erbbaurecht werfen und Ihnen die Vor- und Nachteile aufzeigen.

Was ist das Erbbaurecht eigentlich?

Kurz gesagt: Beim Erbbaurecht sind Sie zwar Eigentümer der Immobilie, nicht aber des Grundstücks auf dem die Immobilie steht, dieses gehört einer anderen Person.

Als rechtliche Grundlage dient das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), genauere Details, wie die Höhe oder die Dauer des Erbbaurechts, sowie Rechte und Pflichten, werden jedoch zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem Nehmer des Erbbaurechts ausgemacht und anschließend bei einem Notar vertraglich festgehalten. 

Die durchschnittliche Dauer eines Erbbaurechts liegt dabei bei etwa 99 Jahren, dies kann jedoch völlig individuell festgemacht werden.

Die Vorteile des Erbbaurechts

1. Geringere Kosten

Wie bereits eingangs erwähnt ist Baugrund teuer und gerade in Städten kaum bezahlbar. Das Erbbaurecht stellt daher eine gute Alternative zum Kauf eines Grundstücks dar. Durch die Erbbauzinsen entstehen in der Regel deutlich geringere Kosten und Sie haben so die Möglichkeit mehr Geld in den Bau der Immobilie zu investieren.

2. Bestandsimmobilien sind günstiger

Sie verfügen nur über wenig Eigenkapital? Auch dann kann Erbbaurecht für Sie einen Vorteil bringen. Immobilien, die mit dem Erbbauchrecht belastet sind, werden oft zu einem niedrigeren Preis verkauft, als Immobilien, die auf einem eigenen Grundstück stehen. Warum das so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Die Nachteile des Erbbaurechts

 1. Die zeitliche Begrenzung

Ein Hauptgrund, der Viele von dem Erbbaurecht abhält ist die zeitliche Begrenzung. Damit fällt eine wichtige Sicherheit für viele Immobilieneigentümer weg, denn es ist nicht zu Hundertprozent garantiert, dass der Vertrag nach dem Auslaufen auch erneuert oder verlängert wird. Geschieht dies nicht, geht das Eigentum der Immobilie zudem oft auf den Grundstückseigentümer über.

2. Finanzielle Gründe 

Auch wenn der Erbbauzins meist eine günstigere Variante darstellt, ist Vorsicht geboten. Diese finanzielle Verpflichtung kann über die Jahre hinweg steigen und muss in die langfristige Finanzplanung einbezogen werden.

Ebenfalls profitieren Sie nicht oder nur wenig von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. besonders Die Laufzeitbegrenzung des Pachtvertrages wirkt sich negativ auf den Wert Ihrer Immobilie aus. 

3. Komplikationen beim Verkauf der Immobilie

Je nachdem was vertraglich festgehalten wurde, kann es sein, dass Sie Ihre Immobilie nicht ohne weiteres verkaufen können. So kann es sein, dass ein Vorkaufsrecht festgehalten wurde, sodass der Grundstückseigentümer zuerst die Möglichkeit bekommen muss, die Immobilie zu erwerben. 

Ebenfalls müssen Sie sich gegebenenfalls auf weniger Kaufinteressenten einstellen, da besonders die zeitliche Begrenzung und der Fakt, dass das Grundstück nicht dem neuen Immobilieneigentümer gehört, sich auf die Nachfrage auswirkt. 

4. Einschränkungen bei der Nutzung 

Das Erbbaurecht unterliegt bestimmten Auflagen und Restriktionen, die im Vertrag festgelegt werden. Diese können die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks einschränken und müssen sorgfältig geprüft werden.

Fazit

Das Erbbaurecht kann also eine mögliche Alternative für Personen mit geringerem Eigenkapital sein.

Allerdings sollten die begrenzte Laufzeit, finanzielle Verpflichtungen und mögliche Nutzungseinschränkungen sorgfältig abgewogen werden. Jeder potenzielle Erbbauberechtigte sollte die Vor- und Nachteile gründlich prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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