Was bringt die neue Verordnung für Verbraucher mit sich ?
Der Winter steht vor der Tür und auch dieses Jahr kommt bei vielen Deutschen der Heizungsableser vorbei, dabei stellt sich immer wieder das Problem, einen Termin zu vereinbaren. Daran soll sich nun was ändern – und zwar mit der neuen Heizkostenverordnung.
Laut dieser Verordnung müssen neueingebaute Zähler von nun an digital aus der Ferne ablesbar sein. Ältere Geräte müssen bis Ende 2026 aufgerüstet oder ausgetauscht werden. Durch die neuen Zähler wird es dann möglich sein, den Verbrauch der Nutzer direkt digital zu erfassen und diese Daten dem Verbraucher anschließend zu übermitteln. Dadurch soll erreicht werden, dass die Verbraucher ihren Energieverbrauch kennen und diesen so gezielt anpassen und senken können, was Energie und Kosten einsparen soll.
Warum gibt es eine neue Heizkostenverordnung?
Die neue Verordnung der Bundesregierung bezieht sich auf EU-Verordnungen zum Senken des Energieverbrauchs im Sinne des Klimaschutzes.
EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 2018/2002 vom 11.12.2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz) : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2002
Verordnung der Bundesregierung über die Änderung der Heizkostenverordnung : https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/20210628-entwurf-einer-verordnung-ueber-die-aenderung-der-heizkostenverodnung.pdf?__blob=publicationFile&v=18
Welche Neuerungen enthält die Verordnung?
Die Kernpunkte der neuen Verordnung umfassen die Bestimmungen zu den neuen Zählern, sowie einige Ergänzungen der Heizkostenabrechnung.
- Neue Zähler müssen digital und aus der Ferne ablesbar sein. Ältere Zähler müssen bis Ende 2026 entweder entsprechend aufgerüstet oder ersetzt werden. Des Weiteren müssen die neuen Zähler Datenschutz und Datensicherung gewährleisten. Eine Möglichkeit dafür wäre die Verbindung mit dem Smartmeter-Gateway, welcher über ein solches Sicherheitsmodul verfügt.
- Ergänzung der Heizkostenabrechnung: Zukünftig sollen Verbraucher und Verbraucherinnen monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten, die zum einen den Verbrauch des letzten Monats angeben, sowie einen Vergleich zu dem Verbrauch im Vormonat und im Vorjahresmonat. Zusätzlich zu der monatlichen Heizkostenabrechnung, soll auch die Jahresabrechnung mehr Informationen zu Steuern, Abgaben, Brennstoffmixe usw. enthalten.
Welche Ziele werden verfolgt?
Wie erwähnt basiert die Verordnung auf Vorgaben der EU, und verfolgt somit ähnliche Ziele. Im Groben soll es durch die Transparenz dem Verbraucher ermöglicht werden, seinen Energieverbrauch gezielt zu regeln und somit Energie und Kosten einzusparen. Auch soll dadurch der Anbieterwechsel vereinfacht werden.
Des Weiteren soll auch der Wettbewerb zwischen den Dienstleistern gefördert werden. Zählerdaten müssen auch durch Geräte anderer Hersteller ausgetauscht und gelesen werden können, so soll eine Monopolbildung und eine zu hohe Preissteigerung verhindert werden.
Kritik – Mehrkosten für Vermieter
Kritik an der neuen Heizkostenverordnung kommt vor Allem aus den Bereichen der Mieterverbände. Der Deutsche Mieterbund (DMB), dass der Einbau von funkfähigen Zählern zu Mehrkosten für die Mieter führen könnte. So seien die Kosten für die Verbrauchsanalyse nach deutschem Recht umlegbare Betriebskosten, die derzeit noch nicht in ihrer Höhe begrenzt sind. Es bestehe also die Gefahr, dass die Mieter und Mieterinnen am Ende mehr zahlen, als sie an Energiekosten einsparen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert zusätzlich, dass durch die neue Verordnung keine zusätzlichen Kosten für die Verbraucher entstehen dürfen und, dass Kostenersparnisse durch die Ablesung per Funk auch dem Verbraucher zugutekommen sollte.
Der Bundesrat reagierte auf die Kritik und legte fest, dass nach 3 Jahren die Situation evaluiert werden muss, um frühzeitig eine mögliche Belastung zu entdecken.
Sie wollen eine kostenfreie Immobilienbewertung mit wenigen Klicks? https://matysimmo.de/immobilienbewertung/
Oder wenden Sie sich an:
Mateusz Opyd
Matys Immobilien, Telefon: +49 176 704 32 394
E-Mail: info@matysimmo.de
Weitere Information zu Informationen und Stellungsnahmen zu der neuen Heizkostenverordnung 2021 finden Sie unter:
Deutscher Mieterbund – https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/65486-bundesrat-stimmt-ueber-aenderung-der-heizkostenverordnung-ab.html
Bundesrat – https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1010-12
Ista – https://www.ista.com/de/gesetze-und-verordnungen/heizkostenverordnung/