Die Pflichten von Immobilieneigentümern

Darauf müssen Eigentümer achten

Die Immobilie ist gekauft und Sie freuen sich schon auf eine entspannte Zeit in Ihren neuen vier Wänden. Jedoch sollten Sie Ihre Pflichten als Eigentümer nicht vernachlässigen. Wie im Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt, verpflichtet Eigentum dazu, auf das Allgemeinwohl zu achten. 

Welche Pflichten auf Sie als Immobilieneigentümer zukommen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst. 

Immobilien-Teilverkauf

Was bedeutet es eigentlich, dass der Eigentümer auf das Wohl der Allgemeinheit achten muss? 

In anderen Worten bedeutet dies, dass andere Personen durch die Immobilie oder das Grundstück nicht zu Schaden kommen dürfen. Beispiele für Schäden wären das Ausrutschen auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus oder aber auch Schäden an Fahrzeugen durch herabfallende Äste von Bäumen, die auf dem Grundstück stehen. 

In unserem Beitrag von letzter Woche haben wir Sie bereits über die Sanierungspflicht aufgeklärt, nun möchten wir kurz auf weitere Pflichten zusprechen kommen.

Pflicht Nr. 1: Die Verkehrssicherungspflicht

Wie bereits eingangs erwähnt müssen Eigentümer darauf achten, dass unter Anderem herabfallende Äste, lose Dachziegel oder aber auch abstehende Nägel am Gartenzaun vorbeilaufende Passanten nicht in Gefahr bringen. Besonders nach schwereren Unwettern und Stürmen sollten Sie daher Ihr Grundstück und Ihre Immobilie kontrollieren und etwaige Mängel schleunigst ausbessern. Tun Sie dies nicht, haften Sie für entstehende Schäden. 

Stehen bei Ihnen Bauarbeiten an, so muss auch die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert werden. 

Pflicht Nr. 2: Die Räum- und Streupflicht

Diese Pflicht kennen vermutlich die meisten Eigentümer. Beginnt im Herbst das Laub zu fallen oder im Winter der Schnee, so muss der Eigentümer dafür Sorge tragen, dass die Gehwege geräumt werden, sodass keine Ausrutschgefahr besteht. Vermieter können diese Pflicht auf ihre Mieter übertragen, jedoch muss das Einhalten dieser Verpflichtung kontrolliert werden. 

Pflicht Nr.3: Die Nutzungspflicht

Besitzen Sie eine Immobilie, deren Nutzung als reines Wohnobjekt eingetragen ist, so dürfen Sie diese Immobilie nicht gewerblich nutzen und umgekehrt. Möchten Sie die Immobilie zu einem anderen Zweck nutzen als genehmigt, müssen Sie zunächst eine Nutzungsänderung beantragen.

Pflicht Nr. 4: Die Duldungspflicht

Natürlich gibt es auch einige Dinge, die von außen auf Ihre Immobilie und/oder Ihr Grundstück wirken. So müssen Sie beispielsweise dulden, dass die Müllabfuhr Ihren Müll abholt. Aber auch Strom- und Wasserleitungen müssen von Ihnen geduldet werden. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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