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Ein Muss für Immobilieneigentümer

Als Immobilieneigentümer gibt es einige Risikofaktoren, die zu beachten. Um sich und seine Immobilie zu schützen, ist die sogenannte Wohngebäudeversicherung daher umso wichtiger. 

In diesem Blogbeitrag wollen wir einen Überblick über die Wohngebäudeversicherung geben, was sie umfasst, was man bei einem Schadensfall beachten muss und mehr. 

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich in der Regel um einen Verbund aus drei einzelnen Versicherungen, nämlich der Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherungen. Diese können zwar auch einzeln abgeschlossen werden, fallen in dem Fall aber zumeist teuer aus als im Verbund. 

Als Hauseigentümer müssen Sie sich selbst um den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung kümmern, wohingegen im Falle von Eigentumswohnung meist die Hausverwaltung die Verantwortung dafür übernimmt. 

Letztlich sei erwähnt, dass der Nachweis über eine Wohngebäudeversicherung auch für Banken eine Rolle spielt. Diese verlangen in der Regel im Genehmigungsprozess für eine Baufinanzierung nach einem solchen Nachweis. 

Welche Schäden werden abgedeckt? 

Wie bereits erwähnt umfasst die Wohngebäudeversicherung in der Regel eine Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung. Es werden daher Explosions- und Implosionsschäden, Brandschäden (auch aufgrund von Blitzeinschlägen), Sturm- und Hagelschäden, sowie Leitungswasserschäden (u.a. durch Rohrbrüche) abgedeckt. 

Auch die Kosten, die als Folge der Schäden anfallen wie für das Aufräumen, die Trockenlegung oder für den Aufenthalt in einem Hotel während der Reparaturen werden grundsätzlich übernommen.

Was ist versichert?

Wie der Name bereits erahnen lässt bezieht sich die Wohngebäudeversicherung auf das Gebäude selbst. Neben den direkten Gebäudeteilen, wie dem Dach und den Wänden, zählen unter anderem auch Terrassen, Klingelanlagen, und Nebengebäude wie Schuppen oder Garagen dazu. 

Wichtig: Kommt es zum Schadensfall sollten Sie alles möglichst genau, auch mit Fotos, dokumentieren. Überlegen Sie sich zudem ob Sie den Schaden der Versicherung melden wollen oder nicht, da die Versicherungskosten im Zweifelsfall deutlich ansteigen können. Sind Sie sich unsicher, können Sie vor der Schadensmeldung mit Ihrer Versicherung sprechen.

Es gibt jedoch auch einige Schadensfälle, die nicht in der Wohngebäudeversicherung einbezogen sind. Für folgendes benötigen Sie zusätzliche Versicherungen:

  • Schäden durch beispielsweise Überschwemmungen oder Erdbeben (Elementarversicherung)
  • Schäden an Möbeln und Elektrogeräten (Hausratversicherung)
  • Schäden am Besitz anderer Personen (Haftpflichtversicherung)
  • Schäden an Elektrogeräten durch Blitzeinschlag 

Wie berechnet sich die Höhe der Versicherungskosten?

Wie hoch letztlich die Versicherungskosten sind hängt neben dem Leistungsumfang auch von der Versicherungssumme ab. Je nachdem in welcher Lage sich die Immobilie befindet und welche Eigenschaften die Immobilie besitzt, fallen die Kosten unterschiedlich aus. Für eine Immobilie, die in einer sehr risikoreichen Lage liegt und einen hohen Gebäudeneubauwert hat, fallen dementsprechend höhere Kosten an, als für eine Immobilie, die in einer sicheren Lage liegt und deren Wert bei einem fiktiven Neubau relativ gering ist.

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?

Als Eigentümer haben Sie aber auch einige Pflichten gegenüber ihrer Versicherung. Darunter fallen, unter Anderem, die regelmäßige Instandhaltung der Immobilie, das Einhalten von gesetzlichen Vorschriften und das pünktliche Zahlen der Versicherungsbeiträge. 

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel mit der Wohngebäudeversicherung?

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, so geht im Regelfall die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über, sobald dieser im Grundbuch eingetragen wurde. Möchte der neue Eigentümer die aktuelle Versicherung nicht übernehmen, hat er oder sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats zu kündigen. 

Haben Sie eine Immobilie geerbt, so geht ebenfalls die Versicherung auf Sie als neuen Eigentümer über. Anders als im Fall oben, entfällt aber die Möglichkeit die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Möchten Sie dennoch kündigen, müssen sie die reguläre Kündigungsfrist einhalten. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.