Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel

Gilt bei Verkauf, Erbschaft & Schenkung

Wie in dem 2020 in Kraft getretenem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, steht der neue Eigentümer in der Pflicht, die erworbene Immobilie zu sanieren. Grund dafür ist, dass viele Bestandsimmobilien in Deutschland alt sind und ihr Wärmeverbrauch nicht mehr den Vorgaben der Bundesregierung entsprechen. 

Wer ist von der Sanierungspflicht betroffen?

Wie bereits eingangs erwähnt, greift die Sanierungspflicht bei einem Eigentümerwechsel. Das heißt nicht nur Käufer einer Immobilie sind betroffen, sondern auch Personen, die die Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung erwerben. 

Dabei gibt es aber auch einige Ausnahmen: Käufer von denkmalgeschützten Immobilien sind von dieser Pflicht ausgenommen. Ebenso Eigentümer, die ihr Ein- , oder Zweifamilienhaus, oder ihre Eigentumswohnung bereits vor dem 01.Februar 2020 bewohnt haben, sind nicht betroffen. Allein Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind immer in der Pflicht zu sanieren. 

Was beinhaltet die Sanierungspflicht? 

Zunächst beinhaltet die Pflicht eine Frist von 2 Jahren. Genauer bedeutet das, dass der neue Eigentümer, oder die neue Eigentümerin spätestens 2 Jahre nach dem Kauf der Immobilie, diese sanieren müssen, wenn die Immobilie nicht den aktuellen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllt. 

Bei der Sanierung müssen die Vorgaben und Anforderungen des GEG erfüllt werden. Diese beziehen sich vor allem auf die Dämmung des Wohnhauses und die Heizung. Letzteres ist besonders aktuell in Diskussion und mehr Informationen zu dem Thema Verbot von Öl- und  Gasheizungen finden Sie in unserem Blog. 

Wie wirkt sich diese Pflicht auf den Immobilienverkauf aus?

Diese Sanierungspflicht wirkt sich grundsätzlich negativ auf den Immobilienverkauf aus, besonders wenn die Immobilie nicht den Vorgaben zur Energieeffizienz entspricht. Da die Käufer in der Pflicht stehen, versuchen diese den Kaufpreis der Immobilie zu senken, um die anfallenden Sanierungskosten abzufangen. 

Je schlechter die Energieeffizienz der Immobilie, desto schwerer wird es einen hohen Verkaufspreis zu erzielen, oder seine Immobilie überhaupt zu verkaufen. 

Für Verkäufer ist es daher ratsam mit einem erfahrenen Makler zusammenzuarbeiten. Dieser verfügt über das nötige Verhandlungsgeschick und weiß, wie dennoch ein guter Preis erzielt werden kann. 

 

Welche Alternative gibt es?

Um die Erfolgschancen beim Verkauf zu erhöhen können die Verkäufer selbst schon Sanierungsmaßnahmen durchführen. Entspricht die Immobilie bereits vor dem Verkauf allen Anforderungen kann der Verkaufspreis deutlich höher angesetzt werden und ein Käufer kann deutlich schneller gefunden werden. 

Wie auch der Käufer, kann der Verkäufer auch von den staatlichen Förderprogrammen zum energetischen Sanieren profitieren und muss die Kosten so nicht allein schultern.  

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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