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Grundsteuerreform 2022

Für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien ist die Grundsteuer nichts Neues. Jedoch kommt nun einiges an Arbeit auf Sie zu. Die Grundsteuerreform tritt zwar erst 2025 in Kraft, doch schon in diesem Jahr müssen Eigentümer handeln. Worum es in der Reform geht, was sich ändert und was Sie tun müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Was ist die Grundsteuer?

Mit der jährlich zu zahlenden Grundsteuer wird das Eigentum an Grundstücken und Immobilien besteuert. Die Einnahmen dienen den Kommunen und Gemeinden zur Finanzierung von beispielsweise Straßen und Schwimmbädern. Die Höhe der Steuer wird durch das Finanzamt festgelegt und den Eigentümern anhand des Grundsteuerbescheids mitgeteilt. Vermieter können die Grundsteuer mittels der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Warum kommt es nun zur Reform und was ändert sich?

Die aktuelle Grundsteuer berechnete sich auf Basis veralteter Einheitswerte aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Diese Berechnungsgrundlage berücksichtigt jedoch nicht die Veränderungen und unterschiedlichen Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt. Die Folge: der reale Marktwert der Immobilien und Grundstücke liegt weit entfernt vom Einheitswert und Immobilien, die sich ähnlich sind, aber sich im Baujahr unterscheiden, werden oftmals ganz unterschiedlich besteuert.

 Diese Berechnung erklärte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 für verfassungswidrig, da die Besteuerung nicht dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes folgte. Die daraufhin beschlossene Reform tritt zwar erst 2025 in Kraft, doch schon in diesem Jahr müssen Eigentümer handeln und eine neue Steuererklärung abgeben.

Da die Einheitswerte als Berechnungsgrundlage entfallen, soll nun eine Neubewertung von Grundstücken und Immobilien als Grundlage genutzt werden, die anhand des Bodenrichtwerts und einer berechneten Nettokaltmiete ermittelt wird. Wichtig: Stichtag für alle Angaben ist der 01.01.2022, spätere Veränderungen müssen nicht berücksichtigt werden.

Auch für Eigentümer unbebauter Grundstücke gibt es Neuigkeiten. Die neue Grundsteuer C, die auf unbebaute Grundstücke anfällt, soll die Eigentümer zum Wohnungsbau anregen und so die Wohnungsknappheit in Deutschland verbessern.

Was muss in die neue Steuererklärung?

Wie zuvor erwähnt müssen Eigentümer dieses Jahr eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer mit Stand 01.01.2022 abgeben. Die Abgabe soll über das Onlineportal ELSTER in einem Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 getätigt werden. Zur Abgabe aufgefordert werden Sie vermutlich Ende März.   

Welche Daten übermittelt werden müssen ist je nach Bundesland unterschiedlich, daher empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig zu informieren. In der Regel werden aber Angaben zu den folgenden Punkten eingefordert:

  • Grundstücks- und Wohnfläche
  • Lage des Grundstücks oder der Immobilie
  • Bodenrichtwert
  • Art des Gebäudes
  • Baujahr

Fazit

Wie hoch die Steuer letztlich ausfällt, und ob mehr oder weniger gezahlt werden muss, erfahren die Eigentümer erst 2025. Abhängig ist die endgültige Steuer nämlich auch von den Hebesätzen der Gemeinden. Diese sind zwar angehalten, ihre Einnahmen auf einem ähnlichen Niveau zu belassen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Weitere Informationen rund um die Grundsteuer und ihre Reform erhalten sie auch auf Seiten des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html) und des Finanzministeriums des Landes NRW (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/die-grundsteuerreform-nordrhein-westfalen).