Die Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen und betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Sie wird jährlich erhoben und von den Kommunen genutzt, um Schulen, Straßen oder andere öffentliche Projekte zu finanzieren. Ab dem 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer für bebaute Wohngrundstücke nun ausschließlich nach dem Ertragswertverfahren bestimmt, und die ersten Grundsteuerbescheide sollten nun bei den Eigentümern eintreffen.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine jährlich anfallende Steuer und wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden:
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
- Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke (bspw. Wohn- oder Gewerbeimmobilien).
- Neu: Grundsteuer C zielt auf baureife Grundstücke ab, die ungenutzt sind. Ziel der Besteuerung ist es, die Bebauung und Nutzung solche Flächen zu fördern und so dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken.
Warum war die Grundsteuerreform nötig?
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf sogenannten Einheitswerten – diese wurden zuletzt im Jahr 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland festgelegt. Seitdem haben sich die Werte von Grundstücken und Immobilien stark verändert. Diese alten Bewertungsmaßstäbe führten zu gravierenden Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung.
Zwei benachbarte Immobilien können bisher trotz ähnlicher Lage und Ausstattung völlig unterschiedliche Grundsteuerbeträge verursachen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis 2018 für verfassungswidrig, da sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verstößt. Mit der Reform soll die Grundsteuer gerechter und transparenter werden, indem sie sich künftig stärker an den tatsächlichen Werten von Grundstücken und Gebäuden orientiert.
Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
Ab 2025 wird die Bewertung von bebauten Wohngrundstücken nur noch über das Ertragswertverfahren erfolgen. Das heißt, die Grundsteuer orientiert sich künftig am Wert der Immobilie oder des Grundstücks. Die neue Berechnungsformel lautet:
Immobilienwert x Steuermesszahl x Hebesatz
- Immobilienwert: Der Wert des Grundstücks oder der Immobilie, ermittelt nach den aktuellen Marktwerten.
- Steuermesszahl: Diese wird ab 2025 deutlich gesenkt – von bisher 3,5 ‰ auf nur noch 0,31 ‰ für Ein- und Zweifamilienhäuser. Ziel ist es, die gestiegenen Immobilienwerte auszugleichen und einen drastischen Anstieg der Steuerlast zu verhindern.
- Hebesatz: Jede Kommune legt diesen individuell fest. Ein niedriger Hebesatz kann die Grundsteuerlast verringern, ein hoher Hebesatz sie jedoch deutlich erhöhen.
Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?
Die tatsächliche Grundsteuerhöhe hängt ab 2025 maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab. Kommunen mit einem hohen Hebesatz könnten die Steuerlast für Immobilienbesitzer steigern, auch wenn die Steuermesszahl gesenkt wird. Immobilienbesitzer sollten daher die Entwicklungen in ihrer Region im Blick behalten. Die Reform bringt einerseits mehr Gerechtigkeit, da vergleichbare Immobilien künftig fairer besteuert werden. Andererseits bleibt unklar, wie sich die Hebesätze entwickeln und welche finanziellen Belastungen langfristig auf Eigentümer zukommen.
Die Grundsteuerreform 2025 ist ein notwendiger Schritt, um eine gerechte und verfassungskonforme Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig informieren und prüfen, wie sich die Reform auf ihre Steuerlast auswirken wird. Klar ist: Die Reform bietet die Chance auf mehr Transparenz, birgt aber auch neue Herausforderungen – vor allem durch die Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen.
Bleiben Sie informiert und prüfen Sie regelmäßig die Entwicklungen in Ihrer Region, um mögliche Steueränderungen frühzeitig einzuplanen!
Weitere Informationen rund um das Thema Grundsteuer erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.