Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie

Nebenkosten beim Haus-/Wohnungskauf

Haben Sie sich für den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung entschieden, sollten Sie neben dem Kaufpreis auch die anfallenden Nebenkosten beachten. Diese können die letztlichen Gesamtkosten nochmals deutlich erhöhen. Welche Nebenkosten anfallen und wie hoch diese sind, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf an?

Die anfallenden Kosten können in zwei Gruppen unterteilt werden. Einmal in die Kosten, die immer im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf anfallen und einmal in die Kosten, die möglicherweise noch dazu kommen. Die Kosten werden zudem stets vom Käufer getragen, Ausnahme bildet nur die Maklercourtage.

Nebenkosten, die immer anfallen:
  1. Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland beträgt die Steuer 3,5-6,5% des Kaufpreises. In NRW beträgt die Grunderwerbsteuer zurzeit 6,5%.

  2. Notarkosten und Grundbuchkosten: Ein Hauskauf muss notariell beurkundet sein, dafür fallen Kosten an, die anhand einer festgelegten Kostenordnung ermittelt werden. Für die Änderungen im Grundbuch (bspw. Eigentümeränderung und Auflassungsvormerkungen) fallen ebenfalls Kosten an. Je nach Region sind die Kosten unterschiedlich, liegen aber in etwa bei 0,5% des Kaufpreises.

  3. Maklerprovision: In den meisten Fällen läuft der Verkauf einer Immobilie über einen Makler. Seit Dezember 2020 gibt es eine neue Regelung, die besagt, dass die Maklerkosten auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden können. Dabei handelt es sich um ein Verhältnis von 50:50. Jedoch gibt es keinen Zwang zur Aufteilung, sodass die Maklerprovision auch nur von einer Partei gezahlt werden kann.

Hier eine kleine Beispielrechnung:

Kaufpreis:  250.000€

+ Grunderwerbsteuer (6,5% in Nord Rhein Westfalen) : 16.250€

+ Notar- und Grundbuchkosten (ca.1,5%) : 3.750€

+ Maklercourtage (hier: 3,5%): 8.750€

Gesamtkosten: 278.750€

Nebenkosten, die zusätzlich anfallen können: 
  1. )  Modernisierungskosten: Vor allem bei Immobilien, die zu Schnäppchenpreisen erworben werden, fallen oftmals noch Modernisierungs- und/oder Renovierungskosten an. Die Höhe der Kosten hängt dabei von dem Zustand der Immobilie ab.

  2. 2)  Kosten für den Umzug: Auch Umzugskosten sollten in die zu finanzierende Gesamtsumme einberechnet werden. Das sind unter anderem Kosten für ein Umzugsunternehmen, die Miete eines Transporters, oder aber auch für die Anschaffung neuer Möbel.

Wie sieht es nach dem Kauf aus?

Auch nach dem Kauf des Hauses oder der Wohnung kommen noch Nebenkosten auf Sie zu. Diese sind zum Beispiel

  • Grundsteuer

  • Strom- und Abwasserkosten

  • Müllentsorgungskosten

  • Versicherungsbeiträge

  • Geld für die Rücklagenbildung

    Tipps & Hinweise

    Abschließend haben wir für Sie noch ein paar Tipps und Hinweise, die Ihnen beim Thema Kaufnebenkosten helfen können.

  • Die meisten Nebenkosten fallen schon kurz nach Erwerb der Immobilie an. Notarkosten beispielsweise, müssen meist recht schnell nach der Beurkundung gezahlt werden. Ziehen Sie also schon vor Abschluss des Kaufvertrags alle anfallenden Nebenkosten in Betracht, damit Sie diese auch zahlen können.

  • Um Nebenkosten zu senken, können Sie zum Beispiel auf Dinge wie neues Mobiliar oder den Umzugsdienst verzichten. Sind Sie in der Wahl Ihres Wohnortes flexibel, so kann es ratsam sein eine Immobilie in einem anderen Bundesland zu erwerben, wo die Grunderwerbsteuer niedriger ist. Steuerlich absetzbar sind die Kaufnebenkosten leider nicht.

     

    Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf den folgenden Seiten

  • Dr.Klein https://www.drklein.de/nebenkosten-hauskauf.html

  • Interhyp https://www.interhyp.de/ratgeber/was-moechte-ich/das-eigene-traumhaus-definieren/

  • Grunderwerbsteuer NRW https://www.mehrwertsteuerrechner.de/grunderwerbsteuer/nrw/

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