Kurz zusammengefasst:

Ab Mai 2026 gelten in der gesamten EU neue Vorgaben für Energieausweise. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit von Immobilien innerhalb Europas zu schaffen. Die bisherige Skala von A+ bis H wird durch eine neue Skala von A bis G ersetzt. Bestehende Energieausweise behalten zwar ihre zehnjährige Gültigkeit, jedoch wird die Vorlagepflicht erweitert. Künftig wird der Energieausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen erforderlich. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Modellhaus mit Solarpanelen neben einer farbigen Energieeffizienz-Skala von A bis G, einem aufgeschlagenen Kalender mit „Mai 2026“, EU-Flagge im Hintergrund sowie Energieausweis-Dokument, Bauplänen und Euro-Münzen auf einem Schreibtisch.

Warum werden die Energieausweise angepasst?

Die neuen Regelungen basieren auf einer EU-weiten Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD). Bis spätestens 29. Mai 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, Immobilien innerhalb Europas besser vergleichbar zu machen und die Transparenz für Käufer, Mieter und Investoren zu erhöhen.

Gerade im Zuge steigender Energiekosten und verschärfter Klimaziele gewinnt die energetische Qualität von Gebäuden zunehmend an Bedeutung. Ein einheitliches Bewertungssystem soll dabei helfen, energetische Standards klarer einzuordnen und Investitionsentscheidungen fundierter zu treffen. 

Neue Skala: Von A bis G

Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die Energieeffizienzklassen. Während die bisherige Skala von A+ bis H reichte, wird künftig eine Skala von A bis G eingeführt. Die Klasse A ist künftig ausschließlich sogenannten Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Das sind Immobilien, die keine CO₂-Emissionen im Betrieb verursachen und ihren Bedarf vollständig durch erneuerbare Energien decken. Die Klasse G kennzeichnet dagegen die energetisch schlechtesten Gebäude. Die Klassen B bis F liegen dazwischen und sollen in etwa gleich große Anteile des Gebäudebestandes abbilden.

Wichtig zu wissen: Durch die neue Einteilung kann sich die Bewertung einzelner Immobilien verschieben. Ein Gebäude, das bislang beispielsweise als „C“ eingestuft war, könnte künftig eine schlechtere Klasse erhalten, ohne dass sich am Gebäude selbst etwas verändert hat. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig mit der neuen Bewertungssystematik auseinandersetzen.

Bleiben alte Energieausweise gültig?

Ja. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten weiterhin ihre gesetzliche Gültigkeit von zehn Jahren. Es besteht also keine Pflicht, sofort einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, nur weil sich die Skala ändert. Erst nach Ablauf der bestehenden Gültigkeit oder bei bestimmten Anlässen – etwa bei Verkauf, Neuvermietung oder künftig auch bei Vertragsverlängerungen und größeren Sanierungsmaßnahmen – wird ein neuer Energieausweis erforderlich.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – was ist der Unterschied?

Auch künftig können sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, allerdings stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.

Der Bedarfsausweis hingegen bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Er berücksichtigt unter anderem Baujahr, Bauweise, Dämmstandard, Fenster und Heiztechnik. Dadurch ist er objektiver, aber in der Regel aufwendiger und teurer. 

Erweiterte Vorlagepflicht ab 2026

Bisher musste ein Energieausweis spätestens zur ersten Besichtigung vorgelegt werden. Außerdem sind die wesentlichen Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen anzugeben.

Ab Mai 2026 wird die Pflicht deutlich ausgeweitet. Ein Energieausweis wird dann auch benötigt:

  • bei der Verlängerung bestehender Mietverträge oder

  • bei größeren Renovierungsarbeiten.

Von größeren Renovierungen spricht man, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehülle saniert wird oder die Maßnahmen mehr als 25 Prozent des Gebäudewertes betreffen.

Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Eine Ausnahme besteht lediglich für Immobilien, die vom Eigentümer selbst bewohnt und nicht vermietet oder verkauft werden.

Jetzt vorbereiten und beraten lassen

Die neuen Energieausweis-Pflichten ab Mai 2026 bringen mehr Transparenz, aber auch neue Anforderungen für Eigentümer. Besonders die Umstellung der Effizienzklassen kann Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Vermarktung einer Immobilie haben. Wer einen Verkauf oder eine Vermietung plant, sollte die energetische Situation der Immobilie frühzeitig prüfen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, Risiken zu vermeiden und mögliche Optimierungspotenziale rechtzeitig zu erkennen.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, oder per E-Mail. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.
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