Immobilie erben wird teurer
Durch eine Gesetzesänderung die ab Januar 2023 in Kraft treten soll, könnte das Erben oder das Schenken einer Immobilie in Zukunft deutlich teurer werden. Das liegt daran, dass die Bewertung von Immobilien neu geregelt werden soll. Was Sie zu diesem Thema wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Wer ein Vermögen oder eine Immobilie erbt, oder aber auch eine Immobilie geschenkt bekommt muss grundsätzlich auch Steuern zahlen. Diese Tatsache war bislang meinst kein Problem, da je nach Verwandtschaftsgrad die Freibeträge relativ hoch waren und dadurch den zu versteuernden Betrag deutlich reduzierten. Wird der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung nun ohne weitere Veränderungen beschlossen, könnte sich der zu zahlende Steuerbetrag deutlich erhöhen.
Steuerliche Bewertung von Immobilien
In der Regel werden zur Bewertung von Immobilien zwei Verfahren angewendet, das Sachwertverfahren, sowie das Ertragswertverfahren. Nun soll nach dem neuen Gesetzesentwurf der Immobilienwert an den bei einem Verkauf zu erzielbaren Wert, beziehungsweise den Marktwert, angenähert werden. Dies hat letztlich die Folge, dass sich der steuerliche Wert der Immobilie um 20 bis 30 Prozent erhöhen würde. In einigen Fällen könnte es sogar zu einer Erhöhung um 50 Prozent kommen.
Um dies zu erreichen sollen die folgenden Änderungen gelten:
- Der Sachwertfaktor beim Sachwertverfahren soll von einem aktuellem Wert von 0,9 bis 1,1 Prozent um 0,4 Prozent angehoben werden. Damit liegt man bei einer Wertsteigerung von 20 bis 30 Prozent.
- Die Gesamtnutzungsdauer einer Immobilie wird erhöht. Zur Zeit liegt die Gesamtnutzungsdauer bei 70 Jahren, ab 2023 soll es auf 80 Jahre verlängert werden, wodurch der Restwert der Immobilie größer wird.
- Zusätzlich soll nun ein sogenannter Regionalfaktor eingeführt werden. Abhängig von der Region in der sich die Immobilie befindet liegt der Wert bei mindestens 1,1 Prozent. Dies erhöht zusätzlich den Immobilienwert.
- Bezogen auf das Ertragswertverfahren ist geplant den Liegenschaftszins zu senken und auch die Bewirtschaftungskosten sollen neu ermittelt werden.
Ein Rechenbeispiel
Um Ihnen die Folgen dieser Änderungen zu verdeutlichen hier einmal ein Rechenbeispiel:
Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer 2022
Gebäudeherstellungswert 259.017 €
-Alterswertminderung 67.344 €
= Gebäudesachwert 191.673 €
+ Bodenwert 350.000 €
= Summe 541.673€
x Sachwertfaktor 0,9
= Summe 487.505 €
x Regionalfaktor 0
= Summe 487.505 €
-Freibetrag 1 Kind 400.000€
= zu versteuernder Wert 87.505€
Steuersatz 11%
= anfallende Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer 9625 €
Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer 2023
Gebäudeherstellungswert 259.017 €
-Alterswertminderung 59.573 €
= Gebäudesachwert 199.444 €
+ Bodenwert 350.000 €
= Summe 549.444€
x Sachwertfaktor 1,3
= Summe 714.277 €
x Regionalfaktor 1,1
= Summe 785.704 €
-Freibetrag 1 Kind 400.000€
= zu versteuernder Wert 385.704€
Steuersatz 15%
= anfallende Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer 57.855 €
Was sollten Sie nun tun?
Da der Gesetzesvorschlag zur Zeit noch nicht beschlossen ist und es somit noch zu Änderungen kommen kann, sollten Sie zunächst nicht in Panik verfallen. Ein vorschnelles und unüberlegtes Handeln kann zu einigen Fehlern führen. Zudem müssen wichtige Fragen geklärt werden.
Dennoch sollten Sie sich einige Gedanken um Ihre Immobilie machen. Haben Sie vorgehabt im kommenden Jahr eine Schenkung vorzunehmen, sollten Sie mit einem Experten darüber sprechen, ob Sie dieses Vorhaben nicht doch noch in diesem Jahr durchführen sollten, um nicht von der höheren Steuerbelastung betroffen zu sein. Denn für das Steuerrecht ist das Datum des notariellen Kaufvertrages von Bedeutung.
Insgesamt bedeutet dies also, dass ein Gespräch mit einem Experten, wie einem Steuerberater, zu empfehlen ist, jedoch könnte es schwer noch im Dezember einen Termin zu bekommen.
Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!
Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.