CO2-Steuer steigt stärker als geplant

Stufenmodell bei der Kostenaufteilung

Um die CO₂-Emissionen durch das Heizen mit Erdgas und Öl zu reduzieren wurde 2021 der CO₂-Preis eingeführt. Dieser wurde zunächst allein von den Mietern getragen und sollte bezwecken, dass die Mieter energiesparender heizen. Seit dem 01.01.2023 werden die Kosten im Fale von Mietwohnungen jedoch stufenweise zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Was es mit der CO2-Steuer auf sich hat, wie hoch die Steuer ausfällt und wie die Aufteilung funktioniert, haben wir für Sie zusammengefasst.

Was ist die CO2-Steuer?

Die CO2-Steuer wurde im Januar 2021 eingeführt und startete mit Kosten in Höhe von 25€ pro Tonne CO2 pro Jahr. Bis 2027 soll der Preis jährlich angehoben werden, bis er 2027 bei 85€ pro Tonne CO2 pro Jahr liegt. Aufgrund der Energiekriese und der hohen Inflation wurde die Erhöhung im Jahr 2023 jedoch ausnahmsweise ausgesetzt. 

Mit Einführung der CO2-Steuer soll den Umweltschäden, die durch die Emission von Kohlenstoffdioxid entstehen, entgegengewirkt werden. Zudem soll die Bevölkerung dadurch angeregt werden ihre CO2-Emissionen durch bspw. Autofahren oder Heizen zu verringern. 

Bis Ende 2023 betrugen die Kosten 30€ pro Tonne CO2, ab dem 01.Januar 2024 sollte der Preis zunächst auf 40€ ansteigen. Im Dezember letzten Jahres beschloss die Bundesregierung den Kostenanstieg zu erhöhen und so liegt der aktuell geltende Preis bei 45€ pro Tonne CO2 pro Jahr. 

Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter

Wie bereits erwähnt zahlten bis Ende 2022 nur die Mieter den CO2-Preis. Damit sollten die Mieter angeregt werden, ihr Heizverhalten umzustellen. 

Um Mieter zu entlasten und auch die Vermieter dazu zu bringen auf die Energiebilanz ihrer Immobilien zu achten, wurde sich auf eine Aufteilung der CO2-Kosten geeinigt. Die Aufteilung folgt einem Stufenmodell. Hierbei ist der Anteil, den der Vermieter zahlen muss abhängig von den CO₂-Emissionen des Wohngebäudes pro Quadratmeter.

Insgesamt gibt es 10 Stufen:

  • Bei emissionsreichen Gebäuden mit einem Ausstoß von mehr als 52 Kg CO₂ pro Quadratmeter sieht die  Verteilung vor, dass der Vermieter 90% des CO₂-Preises zahlt und der Mieter 10%.
  • Mit geringer werdendem Emissionsausstoß sinkt darauf folgend der Vermieteranteil stufenweise um 10% und der Mieteranteil erhöht sich entsprechend um 10%.
  • Bei besonders emissionsarmen Gebäuden mit einem Ausstoß von weniger als 12 Kg CO₂ pro Quadratmeter entfällt der Anteil für Vermieter voll und der Mieter trägt 100% der CO2-Kosten.

 

Nicht nur Wohngebäude, sondern auch Alten- und Pflegeobjekte, sowie gemischt genutzte Gebäude fallen unter dieses Stufenmodell. Anders ist dies aber bei gewerblich genutzten Gebäuden, hier ist eine 50:50 – Aufteilung vorgesehen.

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Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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