Skip to main content

Rechtliche Absicherung für Verkäufer und Käufer

Nachdem der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wurde steht die Übergabe der Immobilie an. 

Wichtig dabei zu beachten ist, dass ein Überprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterschrieben wird. 

Warum es so wichtig ist und was in ein Überprotokoll gehört, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Hausübergabeprotokoll? 

In einem Übergabeprotokoll werden unter anderem Mängel und Zählerstände zum Zeitpunkt der Hausübergabe aufgelistet. Dies dient vor allem der rechtlichen Absicherung für den Käufer, im Sinne eines Haftungsausschlusses, als auch den Verkäufer der Immobilie. Letzterer kann so nachweisen, dass potenzielle Mängel bereits vor dem kauf bestanden und nicht erst durch den Käufer entstanden sind. Daher ist es besonders wichtig, dass sich beide Parteien nochmal genügend Zeit nehmen, das Objekt am besten tagsüber zusammen zu besichtigen.

Wurde ein Makler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt? In diesem Fall kümmert sich dieser um das Übergabeprotokoll und dient auch als Zeuge.

Was steht im Hausübergabeprotokoll?

  1.  Kontaktdaten und Adresse des Objekts: Neben der Adresse der verkauften Immobilie, sollte ein Übergabeprotokoll auch die Adressen der Käufer und Verkäufer enthalten. Des Weiteren sollte auch das Datum und die Uhrzeit der Übergabe festgehalten werden.
  2. Zählerstände: Notieren Sie alle Zählerstände, sowie die zugehörigen Zählernummern. Dies dient der Feststellung, ab wann der neue Eigentümer für die Zahlung von Strom, Wasser, etc. zuständig ist. 
  3. Schlüsselübergabe: Aufgelistet werden sollten alle Schlüssel, die an den neuen Eigentümer übergeben werden, sowie deren Anzahl. Dazu zählen auch Schlüssel für Garagen, Briefkästen, Keller usw. Fehlen Schlüssel, so sollte auch dies notiert werden. 
  4. Mängel: Jeder Raum der Immobilie sollte genau auf Mängel untersucht werden. Fallen Mängel auf, sollten diese notiert werden und ebenfalls geklärt werden wer diese Mängel bis wann behebt. Gibt es keine Mängel, so sollte auch dies festgehalten werden. Bedenken Sie auch den Außenbereich der Immobilie, wie Garten oder Außenfassade zu kontrollieren.
  5. Möbel und anderes Inventar: Hier wird notiert, welche Möbel der Käufer eventuell übernimmt, bzw. welche Möbel von wem entsorgt werden.
  6.  Dokumente: Darunter fallen Dokumente wie Rechnung zu kürzlich durchgeführten Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen, Versicherungen, Bedienungsanleitungen, Garantiebelege, und andere Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Immobilie liegen.

Was gibt es noch zu beachten? 

Neben den inhaltlichen Punkten gibt es zudem noch ein paar weitere Dinge, die zu beachten sind. 

Vor der Übergabe sollten Sie am besten mit einem Experten das Objekt besichtigen lassen. Die Hausübergabe selbst sollte bei Tageslicht und im Beisein von Zeugen durchgeführt werden. Jegliche Absprachen bezüglich Reparaturen oder Renovierungen sollten zudem ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Zuletzt sollte das Übergabeprotokoll in dreifacher Ausführung ausgehändigt werden – ein Exemplar an den Verkäufer, eins an den Käufer und eins an das Versorgungsunternehmen. 

 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.