BFH beschließt Steuerfreiheit
Am 18. Januar veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) eine Pressemitteilung im Bezug auf die Besteuerung bei der Veräußerung, also Verkauf, einer Immobilie aus dem Nachlass.
Worum es genau geht, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Hatten Sie bislang eine Immobilie geerbt und diese dann innerhalb von 10 Jahren verkauft, so mussten Sie Einkommensteuer zahlen, da das Finanzamt von einem sogenannten Spekulationsgeschäft ausgeht. Dieses Vorgehen wurde nun von dem Bundesfinanzhof (BFH) in München gekippt.
Einkommensteuer entfällt
Der BFH entschied nach einer Klage nun wie folgt: Wird eine Immobilie veräußert, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammt, so fällt darauf keine Einkommensteuer an, wenn vorher ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde.
Grundlage dieser Entscheidung sei dabei, dass die Voraussetzung für ein Spekulationsgeschäft nicht gegeben sei. Dafür muss das veräußerte Vermögen nämlich erst erworben werden, was aber beim Erwerb der Mit-Erbenanteilen nicht der Fall sei. Es ist also kein Immobilienkauf im klassischen Sinne.
Der zugrundeliegende Fall
Diese Entscheidung stammt aus einer Streitfall bei dem der Steuerpflichtige Teil einer aus 3 Personen bestehenden Erbengemeinschaft war. Nachdem er die Anteile der Mit-Erben erworben hatte, veräußerte er die geerbte Immobilie anschließend. Da das Finanzamt ein Spekulationsgeschäft zugrunde legte, sollte er nun Einkommensteuer zahlen. Nachdem der Steuerpflichtige zunächst 2021 in erster Instanz verloren hatte, entschied der BFH nun, dass es sich eben nicht um ein Spekulationsgeschäft handelte und somit keine Steuern anfallen.
Die Pressemeldung, sowie das Urteil zu diesem Fall finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzhofs.
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