Was passiert mit Scheidungsimmobilien?

Viele Ehepaare in Deutschland besitzen eine gemeinsame Immobilie. Kommt es nun zur Scheidung stellen sich zahlreiche Fragen: Soll die Immobilie verkauft werden? Soll ein Partner in der Immobilie wohnhaft bleiben? Kann die Immobilie aufgeteilt werden?

Besonders wenn auch Kinder involviert sind, ist es wichtig schnell und möglichst konfliktlos eine Entscheidung zu treffen. Wir stellen Ihnen hier einige Möglichkeiten vor, die Ihnen im Scheidungsfall offen stehen.

Ein Ehepaar das die Scheidungspapiere ausfüllt

Immobilien in der Scheidung

Paaren, die sich scheiden lassen, stehen einige Möglichkeiten offen, wie sie mit ihrer Immobilie umgehen wollen und können. Für welche Möglichkeit die Entscheidung fällt, hängt dabei von vielen individuellen Faktoren an. 

Möglichkeit Nr.1: Die Immobilie wird verkauft

Der wohl häufigste Fall ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Stehen Beide Partner im Darlehensvertrag, so sind auch nach der Scheidung noch Beide für die Tilgung verantwortlich. Da aber die Meisten auch wirtschaftlich getrennte Wege gehen wollen, ist ein Verkauf der Immobilie die einfachste Methode.

Es ist dabei wichtig sich zunächst von einem Experten beraten zu lassen und eine genaue Einwertung der Immobilie vornehmen zu lassen. Ebenfalls wichtig ist, dass alle im Grundbuch eingetragenen Personen dem Verkauf zugestimmt haben, denn nur dann kann ein Verkauf stattfinden. 

Möglichkeit Nr. 2: Ein Partner bleibt in der Immobilie wohnen

Einige Paare entscheiden sich jedoch dafür, die Immobilie zu behalten, damit ein Partner weiterhin dort wohnen kann. Dies ist meist der Fall, wenn Kinder im Haushalt leben und diese nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gezogen werden sollen. 

Hierbei wird der Eigentumsanteil des Partners, auf den in der Immobilie wohnhaft bleibenden Partner übertragen und der wegziehende Partner wird ausbezahlt. Ist das Darlehen jedoch noch nicht abbezahlt, so muss eine solche Übertragung auch mit der jeweiligen Bank abgesprochen werden. Diese kann nämlich einen Übertrag des Kredits auf nur einen Partner verweigern, wenn sie diese oder diesen allein nicht als kreditwürdig einstuft. Zudem kann, je nach Restsumme des Kredites, die Tilgung für nur einen Partner finanziell nicht stemmbar sein.   

Eine weiter Möglichkeit besteht darin, die Immobilie mittels Vorerbe oder Schenkung an die Kinder zu übertragen. Auch so kann die Immobilie im Besitz der Familie bleiben, und Streitigkeiten um das Eigentum gelöst werden. Besitzen Sie die Immobilie jedoch weniger als zehn Jahre, fällt eine Spekulationssteuer an.

Möglichkeit Nr. 3: Real-Teilung oder Vermietung der Immobilie

Möchten beide Partner in der Immobilie wohnhaft bleiben, so wird in seltenen Fällen auch eine Real-Teilung der Immobilie vorgenommen. Dabei wird das Wohnhaus in zwei abgeschlossene Wohneinheiten unterteilt, die unter anderem über separate Eingänge verfügen müssen.
 
Letztlich ist es aber auch möglich, die gemeinsame Immobilie zu vermieten. Die dadurch entstandenen Mieteinnahmen werden anschließend auf beide Partner aufgeteilt. 

Fazit

Für welche der Möglichkeiten Sie sich entscheiden, hängt wie bereits erwähnt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Es gibt daher keinen pauschal richtigen Weg, wie man mit der Immobilie im Scheidungsfall umgehen soll. In jedem Fall ist es jedoch ratsam sich mit einem Immobilienexperten zusammenzusetzen und sich beraten zu lassen. 

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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