Spekulationssteuer – Wie kann ich meine Immobilie steuerfrei verkaufen?

Beim Verkauf von Immobilien können zahlreiche Kosten entstehen, an die Sie als Eigentümer zunächst vielleicht gar nicht denken. Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbssteuer fällig, das ist den meisten Menschen bekannt. Dass beim Verkauf von Immobilien eine Spekulationssteuer fällig werden kann, ist für manchen Hauseigentümern eine unangenehme Überraschung. Wer muss sie zahlen und wie hoch fällt die Spekulationssteuer beim Hausverkauf aus

Vier Männer reden gemeinsam an einem Tisch. Auf dem Tisch liegen mehrere Hefte, Ordner und ein Handy. die Männer halten Modellhäuser in den Händen.

Warum gibt es eine Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist eine Unterkategorie der Einkommenssteuer. Wie alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften muss auch der Gewinn aus dem Hausverkauf gemäß §23 des Einkommensteuergesetzes als Einkommen versteuert werden.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem individuellen Einkommenssteuersatz des Verkäufers. Es wird dabei nicht der gesamte Erlös versteuert, sondern ausschließlich des Gewinns, der im Vergleich zum Anschaffungspreis erzielt wurde. Es besteht die Möglichkeit Spekulationsverluste gegenrechnen kann, welches die Steuer möglicherweise wieder mindert. Gewinnmindernd wirken sich auch Modernisierungsmaßnahmen aus (nicht 15% der Anschaffungskosten übersteigen), aber auch Werbungskosten, Makler- oder Notargebühren.

Wann ist keine Spekulationssteuer fällig?

Wer mit dem Verkauf seins Hauses wartet, bis die Spekulationsfrist von zehn Jahren abgelaufen ist, muss auch keine Steuer auf den Gewinn zahlen. Des Weitern gibt es einige Ausnahmen, bei denen keine Spekulationssteuer fällig wird, auch wenn der Verkauf bereits vor dem Ablauf der zehn Jahre stattfindet.

  • Die Immobilie wurde ausschließlich für private Wohnzwecke vom Eigentümer selbst genutzt.
  • Die Immobilie wurde zwar vermietet aber im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorangegangen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt.             

Sie als Hauseigentümer zahlen keine Spekulationssteuer – wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, beispielsweise aufgrund einer Scheidung , wegen eines Ortswechsels oder aus finanziellen Gründen – sofern sie selbst mindestens die letzen drei Jahre im Haus gewohnt haben.

Fazit

Wenn Sie eine Kapitalanlage besitzen und die Immobilie kürzlich stark im Wert gestiegen ist, sollten Sie die Immobilie idealerweise bereits 10 Jahre zuvor erworben haben, um den Gewinn steuerfrei zu realisieren. 

Sie spielen mit dem Gedanken ihre Immobilie zu verkaufen ? Der erste Schritt beim Verkauf ist die Festlegung des Immobilienwertes. Verständlicherweise wollen Immobilienverkäufer hierbei keine Fehler machen, schließlich geht es um viel Geld. Daher sollten sie unbedingt auf Expertenrat vertrauen. Erzielen Sie mit uns gemeinsam den bestmöglichen Verkaufswert für ihre Immobilie.

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Mateusz Opyd
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Weitere Information zu der Spekulationsfrist finden Sie unter: 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

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