Update: Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024

Endlich Einigung über neue Regelungen

Nach langem Hin und Her konnten sich die Regierungsparteien nun endlich auf die neuen Regelungen der „Wärmewende“ einigen. Die umstrittene Austauschpflicht für bereits vorhandene Öl- und Gasheizungen wird es demnach nicht geben, jedoch müssen ab 2024 Heizungen, die neu eingebaut werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Mehr zu den Regelungen erfahren Sie hier. 

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Austausch von Öl- und Gasheizungen

Das Ziel dieser neuen Maßnahme ist es, den Kohlenstoffausstoß in Deutschland zu reduzieren und die Verwendung von Heizungen, die durch erneuerbare und klimaneutrale Energien betrieben werden, gefördert werden. Dies soll aber nicht sofort passieren, sondern der Umstieg soll den Immobilienbesitzern erleichtert werden, indem Übergangsfristen und Förderungen angeboten werden. 

Warum kommt es eigentlich zum Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Deutschland soll bis zum Jahre 2045 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen betont die Regierung, dass es vor allem beim Thema Heizen wichtig ist, auf erneuerbare Energien umzustellen. Der Grund: Immer noch werden die meisten Heizsysteme in Deutschland mit fossilen Brennstoffen betrieben, wodurch eine große Menge an CO2 ausgestoßen wird. 

Welche Regelungen kommen auf Eigentümer zu?

  1. Ab 1. Januar 2024: Werden neue Heizungen eingebaut müssen diese mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Die einzige Ausnahme stellen Eigentümer dar, die älter als 80 Jahre sind. Wird das Haus im Nachhinein vererbt oder verkauft müssen die neuen Eigentümer jedoch nachrüsten. 
  2. Keine Austauschpflicht: Bestehende Öl- und Gasheizungen unterstehen keiner Austauschpflicht, solange diese noch funktionieren. Auch dürfen diese noch repariert werden. Lediglich wenn die Betriebsdauer der alten Heizsysteme 30 Jahre übersteigt oder diese defekt sind und daher ausgetauscht werden müssen, gelten die neuen Regelungen. Um jedoch zu verhindern, dass Eigentümer plötzlich ohne Heizung dastehen, gewährt die Regierung aber eine Übergangsfrist. So kann zunächst wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden, diese muss aber spätestens nach 3 Jahren mit einer den Regelungen entsprechenden Heizung ausgetauscht werden. Diese Übergangslösung ist dementsprechend für die meisten Eigentümer keine Lösung, da ein doppelter Investitionsaufwand auf sie zukommt. 
  3. Keine Festlegung auf Wärmepumpen: Die Regierungsparteien konnten sich darauf einigen, dass keine Pflicht zur Umrüstung auf Wärmepumpen kommt. Stattdessen werden vor allem Kombilösungen in der Vordergrund gesetzt. So ist es beispielsweise möglich eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu unterstützen oder aber auch eine Gasheizung einzubauen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden kann. Dies ist aktuell aber noch nicht überall realisierbar, denn zum Einen können noch nicht alle Regionen in Deutschland mit Wasserstoff versorgt werden und die aktuell auf dem Markt verfügbaren Heizung erfüllen noch nicht die Voraussetzungen der 65%-Regelung. 

Wird es Förderungen geben?

Grundsätzlich wurde bestätigt, dass es Förderungen für die Umrüstung geben wird. Näheres bezüglich der Fördersumme, der Förderberechtigten und weiterer Details ist jedoch noch nicht bekannt. 

Insgesamt ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz, der dazu beitragen wird, Deutschland auf den Weg zur Klimaneutralität zu bringen. Es wird jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen, die angegangen werden müssen, um sicherzustellen, dass der Übergang zu erneuerbaren Energien für alle Beteiligten zugänglich und finanziell tragbar ist.

Sie haben noch Fragen, oder wollen mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei uns telefonisch, per E-Mail, oder kommen Sie spontan in unserem Büro in Buer vorbei. Wir freuen uns schon auf Sie!

Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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